- Von Juliana Demski
- 14.04.2021 um 16:30
Im Dezember 2020 lag die Zahl der Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII ) bezogen, bei knapp 1,1 Millionen. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) waren das knapp 14.000 – oder auch 1,3 Prozent – mehr als im Vorjahr.
Leistungsberechtigt sind Erwachsene ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach Paragraf 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Abstand zwischen gesetzlicher Rente und Grundsicherung immer kleiner
Wo die Grundsicherungs-Quoten am höchsten sind
Wie Destatis weiter mitteilt, erhielten 51,3 Prozent aller Empfänger von Grundsicherung im Dezember 2020 die sogenannte Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2020 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 9 Monaten.
Der etwas geringere Teil der Grundsicherungs-Empfänger (48,7 Prozent) erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
Der Vergleich auf Bundesländerebene zeigt zudem:
Mit einer Personenzahl von 285.550 entfallen die meisten Grundsicherungs-Empfänger auf Nordrhein-Westfalen – und zwar sowohl aus Erwerbsminderungsgründen (130.240 Personen) als auch wegen Altersarmut (155.310 Personen).
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