David Brilmayer, Vorstand der consurio AG © David Brilmayer
  • Von René Weihrauch
  • 21.04.2021 um 09:41
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:20 Min

„Brauche ich nicht, zu teuer, lohnt sich nicht.“ Das sind noch immer typische Kundeneinwände, wenn es um eine Zahnzusatzversicherung geht. Wie Vermittler diese Argumente relativ einfach entkräften können, erklärt David Brilmayer, Vorstand der Consurio AG, in seinem Gastbeitrag.

Für Makler ist die Zahnzusatzversicherung ein hervorragender Türöffner für neue Kunden – birgt sie doch enormes Cross-Selling-Potenzial zu weiteren privaten Krankenzusatzversicherungen. Viele GKV-Versicherte, die mit privaten Versicherungen noch keine Erfahrung haben, scheuen aber diesen ersten Schritt – aus Unwissenheit oder irrationalen Gründen wie den folgenden.

Vorurteil 1: Eine Zahnzusatzversicherung ist überflüssig, die Grundversorgung der GKV reicht völlig aus

Bei diesem Argument sollten Makler ihren Kunden einfach mal im Detail erklären, was die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen abdeckt und was nicht. Das fängt bereits bei der Prophylaxe an. Die GKV übernimmt beispielsweise nur die Kosten für eine ganz simple Zahnreinigung, die bei weitem nicht den Vorsorgeschutz bietet wie eine professionelle Reinigung, eventuell inklusive Bleaching. Wer diese Leistungen wünscht, muss ohne private Zusatzversicherung etwa 40 bis 70 Euro draufzahlen. Bleaching wird von der GKV nicht bezahlt und kostet circa 200 bis 400 Euro. Richtig gravierend wird es beim Zahnersatz. Patienten, die sich für ein Implantat statt für eine einfache Brücke entscheiden, zahlen in der Regel mehrere tausend Euro dazu. Und auch zu den Kosten der Regelversorgung, also des absolut medizinisch notwendigen Mindeststandards, übernimmt die GKV nur 60 Prozent, mit Bonusheft 70 bis 75 Prozent.

Vorurteil 2: Eine vernünftige Zahnzusatzversicherung ist zu teuer

Es muss ja nicht gleich ein Top-Tarif sein. Günstige Policen gibt es schon für unter 10 Euro, je nach Eintrittsalter. Solche Tarife verdoppeln immerhin schon einmal den Festkostenzuschuss, sodass der Kunde zwar in der Basisversorgung bleibt, aber dort dann wenigstens keine Zuzahlungen leisten muss. Letztlich kommt es auf den Kundenwunsch an, ein bisschen wie beim Autokauf. Mit einem Dacia komme ich auch super von A nach B, aber wenn ich einen Mercedes will, kostet das eben etwas mehr. Auf die Zahnzusatzversicherung übertragen heißt das: Wer bescheidenere Ansprüche hat, kann ebenso bedient werden wie ein Kunde mit hohen Ansprüchen. Gute Tarife erstatten rund 90 Prozent der Kosten bei Zahnersatz, übernehmen auch Kosten für hochwertige Materialien, für Implantate sowie für eine professionelle Prophylaxe. Dafür liegen die Beiträge in der Hauptzielgruppe der 35- bis 55-Jährigen ohne fehlende Zähne bei 30 bis 50 Euro.

Vorurteil 3: Mit schlechtem Gebiss nimmt mich doch eh keine Versicherung auf

So pauschal kann man das nicht sagen. Inzwischen gibt es unterschiedliche Varianten, mit denen sich im Einzelfall fast immer eine Lösung finden lässt. Bei einem Kunden mit bis zu drei oder vier fehlenden Zähnen besteht zum Beispiel die Möglichkeit, ihn mit einem Risikozuschlag zu versichern oder mit einer Summenbegrenzung für die ersten Versicherungsjahre. Antragsteller mit mehr als vier fehlenden Zähnen lehnen viele Gesellschaften tatsächlich ab. Manche bieten aber auch an, den Kunden zu versichern, aber mit Ausnahme der fehlenden Zähne. So ist er dann zumindest für die noch vorhandenen Zähne in Zukunft abgesichert.

Vorurteil 4: Ich bekomme keinen sofortigen Schutz, die Wartezeiten sind mir zu lang

Früher war es in der Tat so, dass zwar sofort Beiträge gezahlt wurden, in den ersten Monaten aber kein Versicherungsschutz bestand. In allen neuen Tarifen ist es aber heute so, dass der Schutz unverzüglich greift, lediglich mit einer Zahnstaffelung. Das heißt, der Kunde hat am Anfang ein jährlich steigendes Budget zur Verfügung: beispielsweise im ersten Jahr 500 oder 1.000 Euro, im zweiten 1.000 oder 2.000 Euro, das variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. Nach vier bis sechs Jahren endet die Staffelung. Und sie greift auch in den ersten Jahren nicht, wenn jemand Zähne aufgrund eines Unfalls verliert.

Vorurteil 5: Mit einer Zahnzusatzversicherung zahle ich ja auch einen Eigenanteil, deshalb lohnt sie sich unterm Strich nicht

Stimmt nicht, es gibt auch Policen mit 100-Prozent-Absicherung. Aber auch, wenn es „nur“ 90 Prozent sind, trägt die Versicherung bei einer Zahnarztrechnung über 5.000 Euro immerhin 4.500 Euro. Solche Summen kommen bei gutem Zahnersatz schnell zusammen. Da lohnt sich die Versicherung auf jeden Fall.

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René

René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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