- Von Juliana Demski
- 20.04.2021 um 17:28
Beitragserhöhungen beziehungsweise Beitragsanpassungen (BAP), wie es im Branchenjargon heißt, gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) immer wieder mal – und auch, wenn sie von den Versicherten nicht so gern gesehen sind, so seien sie doch „zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Leistungen und Beiträgen über die gesamte Vertragslaufzeit notwendig und gesetzlich verpflichtend“, wie die Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Wiltrud Pekarek, aktuell betonte.
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Wenn Beitragsanpassungen hingegen aus formalen Gründen rückabgewickelt würden, führe dies zu einer Störung des sogenannten Äquivalenzprinzips, das die Gleichwertigkeit der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen und der von den Versicherten zu zahlenden Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer fordere, heißt dazu am Dienstag in einer Pressemitteilung der DAV.
„Ohne Beitragsanpassungen zahlen die Kundinnen und Kunden zwar über einen gewissen Zeitraum weniger Prämien, gleichzeitig steigen aber die Ausgaben beispielsweise infolge der medizinischen Inflation unaufhaltsam“, so Pekarek weiter. Zudem könnten durch die juristisch erzwungene Prämienreduzierung weniger Altersrückstellungen aufgebaut werden. „Somit wird die vermeintliche Ersparnis schnell zum Bumerang und die doppelte Lücke muss durch überproportional hohe Beitragssteigerungen mit der nächsten rechtswirksamen Prämienanpassung geschlossen werden.“
Auf lange Sicht höhere Beiträge bei Rückabwicklung von Erhöhungen
DAV-Musterrechnungen zeigten zudem, „dass es durchaus dazu kommen kann, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf lange Sicht insgesamt sogar höhere Beiträge zu zahlen haben, wenn Beitragsanpassungen rückabgewickelt werden“, heißt es seitens der Aktuarvereinigung. Und weiter: „Hinzu kommen zum Beispiel noch Steuernachforderungen und Rückforderungen von bereits gezahlten Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit in Folge der rückerstatteten Beiträge oder gegebenenfalls auch Verfahrenskosten.“
Darüber hinaus belasteten diese „aktuariell nicht begründbaren Beitragsrückabwicklungen die Überschüsse der Krankenversicherungsunternehmen und damit das gesamte Kollektiv“. Der Grund: Die Versicherer müssten ihre Gewinne mittels der Überschussbeteiligung fast komplett an ihre Kunden weiterreichen.
Dazu Pekarek: „Aus der Überschussbeteiligung werden beispielsweise Beitragserhöhungen insbesondere bei älteren Versicherten teilweise begrenzt. Dieser gesellschaftsrelevante Aspekt kommt leider in den öffentlichen und primär juristisch geprägten Diskussionen viel zu kurz.“ Das Fazit des DAV: Aus den genannten Gründen lohnten sich Klagen gegen PKV-Beitragsanpassungen nicht immer.
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