- Von Juliana Demski
- 21.04.2021 um 17:01
LVM überarbeitet BU-Schutz für Schüler
Der Versicherer LVM hat an seinem Berufsunfähigkeitsschutz (BU) für Schüler herumgetüftelt. Die wichtigste Neuerung: Ab sofort lässt sich die Versicherung schon für Schüler ab einem Alter von zehn Jahren abschließen. Vorher lag die Grenze bei 15 Jahren.
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Darüber hinaus gilt „Schüler“ im Sinne der Vertragsbedingungen bei der LVM neuerdings uneingeschränkt als Beruf. Entsprechend genießt, wer noch die Schulbank drückt, vom ersten Tag der Vertragslaufzeit an BU-Schutz. Die vereinbarte BU-Rente zahlt die LVM dann, wenn der Schüler nur zu 50 Prozent oder weniger am Unterricht teilnehmen kann – und das mindestens sechs Monate lang.
Zugleich führt die Aufnahme des Schülers in die Berufsklassifizierung der LVM dazu, dass er im Falle einer Berufsunfähigkeit – genauso wie im späteren Berufsleben – nicht verwiesen werden kann – beispielsweise auf eine andere Schulform oder eine alternative Ausbildung.
Gothaer mit Update in der Industriehaftpflicht
Die Industriehaftpflichtversicherung der Gothaer präsentiert sich in einem neuen Licht. Das wichtigste Leistungs-Update: Erstmals besteht die Möglichkeit, die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung um eine offene Vermögensschadendeckung zu erweitern.
Die Versicherungssumme für die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Betriebs- oder Produktrisiko beginnt bei 5 Millionen Euro und kann je nach individuellem Bedarf angepasst werden. Der Rückruf von Produkten und deren Teile ist automatisch versichert. Der Versicherungsschutz kann um den Rückruf von Kfz-Teilen erweitert werden.
Außerdem wurden die Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung in der Umweltrisikoversicherung zusammengefasst. Dieses Risiko ist mit 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – zweifach jahresmaximiert – einschließlich Schäden auf eigenen Grundstücken und am Grundwasser sowie optional schädlicher Bodenveränderung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz bis jeweils eine Million Euro abgesichert. Auch sind nun die notwendigen Kosten eines Krisenberaters versichert, der im Fall der Fälle unterstützt.
Die Produkthaftpflichtversicherung kann zudem optional um eine offene Vermögensschadenversicherung erweitert werden. Diese bietet Versicherungsschutz für Folgeschäden mangelhafter Erfüllung, insbesondere für Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall beim Abnehmer des Versicherungsnehmers. Lange galten diese Vermögensschäden als nicht versicherbar.
R+V versichert Corona-Tests in Firmen
Um die Pandemie zu stoppen, fordern Bund und Länder regelmäßige Corona-Tests in Fabriken und Büros. Die R+V unterstützt Arbeitgeber, die ihre Belegschaft auf diese Weise vor einer Infektion schützen. Bei Firmenkunden mit einer R+V-Betriebshaftpflichtversicherung sind diese Tests beitragsfrei mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Firmen Schnelltests oder PCR-Tests anbieten.
Sollte es bei den getesteten Mitarbeitern zu Komplikationen wie etwa Verletzungen im Mund-Rachen-Raum kommen, springt die Versicherung ein. Voraussetzung für die Haftung ist, dass die Unternehmen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes einhalten und beispielsweise das zuständige Personal vorher entsprechend schulen lassen. Erlaubt sind die Tests zudem nur bei symptomfreien Menschen.
Firmen, die neben ihren Mitarbeitern auch Betriebsfremden, wie etwa Kunden oder externen Dienstleistern, Tests anbieten wollen, können dafür bei der R+V ebenfalls Versicherungsschutz erhalten – allerdings ist diese Zusatzleistung mit Kosten verbunden.
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