- Von Redaktion
- 22.04.2021 um 09:15
Pfefferminzia: Die Basis-Rente tut sich nach wie vor schwer im Vertrieb. Welches sind die größten Vorbehalte gegenüber dem Produkt?
André Schröter: Die klassische Kritik an der Basis-Rente ist ihre zu geringe Flexibilität mit dem Hauptargument, dass sie nicht kapitalisiert, sondern nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden kann. Hinzu kommt die eingeschränkte Vererbbarkeit.
Wie können Berater auf die Hemmnisse reagieren?
Eine Möglichkeit bietet die Kleinbetragsrente. Ist das angesparte Vermögen so gering, dass sich eine Verrentung für den Versicherer nicht lohnt, erlaubt der Gesetzgeber die Kapitalabfindung. Die Grenze für die Kleinbetragsrente ist gesetzlich festgelegt und steigt jedes Jahr um etwa 2 bis 4 Prozent. Mittlerweile bildet sie einen Kapitalgegenwert von 8.500 bis 10.000 Euro ab. Für diese Abfindungsregelung werden alle bestehenden Versicherungen bei einem Anbieter aufsummiert – das gilt aber nicht anbieterübergreifend. Man könnte also mehrere kleine Verträge bei verschiedenen Versicherern haben. Dies entspricht jedoch nicht dem eigentlichen Sinn und Zweck einer Basis-Rente. Sie soll vielmehr wie die gesetzliche Rente das Langlebigkeitsrisko absichern. Ich denke, ein weiteres Hindernis im Vertrieb ist die Steuernähe des Produkts. Es wird im Vertrieb sicherlich förderlich sein, wenn 2025 die volle Abzugsfähigkeit der Einzahlungen erreicht ist. Dies vereinfacht die steuerliche Betrachtung zumindest.
Gute Gründe für die Basis-Rente
Wie die Basis-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird
Der Segen einer fehlenden Beitragsgarantie
Welche Trends sehen Sie innerhalb der Basis-Rente?
Ähnliche wie in der privaten Altersvorsorge. Die Kapitalmärkte rücken aufgrund der niedrigen Zinsen in den Vordergrund. Zurzeit setzen die Angebote vor allem auf Fonds, die meist gewisse Aktienmärkte, etwa den MSCI abbilden. Es könnten zukünftig aber auch Fonds mit stärkerem Bezug zu Sachwerten vertreten sein, natürlich nachhaltig, beispielsweise im Immobilienbereich. Ein spezielles Thema ist auch die Portierung. Grundsätzlich kann die Basis-Rente zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden, tatsächlich lassen dies aber bislang nur sehr wenige Tarife zu. Ein Trend geht zur Open-Market-Option, die auch wir in unsere Basisvorsorge Fonds eingebaut haben. Der Kunde kann bei Renteneintritt entscheiden, ob er bei einem anderen Anbieter verrenten will. Bislang ist Basis-Rente noch zu jung, um hier viele Wechsel zu sehen, zumal der Rechnungszins und damit die Verrentungsgrundlagen in den vergangenen Jahren geringer wurde. Bei Portierung und Open-Market-Option dürfte aber mittelfristig Bewegung hereinkommen.
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