Eine junge Frau arbeitet an ihrem Laptop: Für Online-Händler können im Netz zahlreiche Gefahren lauern. © gpointstudio / Freepik.com
  • Von Redaktion
  • 03.05.2021 um 13:23
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Viele Einzelhändler scheuen sich davor, online präsent zu sein. Sie haben Angst, wegen Fehlern abgemahnt zu werden. Dabei wäre ein Online-Auftritt ein großer Umsatzbringer. Der Abmahnschutz der SIGNAL IDUNA schafft Abhilfe.

Ob Buchladen, Schuhgeschäft oder Modeboutique – deutschlandweit mussten Geschäfte wegen der Corona-Pandemie für lange Zeit schließen. Mit der Folge, dass noch mehr Menschen als vorher online einkaufen gingen. Das freute vor allem die großen OnlineHändler.  

Der Handelsriese Amazon wächst ohnehin seit Jahren sehr stark. Lag im 1. Quartal 2007 der Umsatz noch bei rund 3 Milliarden US-Dollar, waren es im 3. Quartal 2020 über 125 Milliarden US-Dollar, wie das Online-Portal Statista berichtet. Allein im 4. Quartal 2020 betrug das Umsatzwachstum 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.  

Kampf gegen die Giganten 

Doch viele Inhaber kleinerer, lokaler Geschäfte wollen ihre Kunden nicht kampflos den Internet-Giganten überlassen. Sie bieten ihre Produkte ebenfalls online an. Die Varianten sind dabei vielfältig: „Der eine bewirbt sein Geschäft auf den Social-Media-Kanälen, und die Kunden können ihre bestellte Ware abholen. Der andere erstellt einen kleinen Shop, um weiterhin verkaufen zu können“, sagt Stephan Rathsack, Vertriebsmanager Freie Vertriebe bei der SIGNAL IDUNA.  

„Sobald diese kleinen Unternehmen online gehen, droht ihnen auch schon Ungemach. Denn Abmahnungen sind hier an der Tagesordnung. Ganz gleich, ob ein kleiner Fehler in der Widerrufsbelehrung, im Impressum oder den Datenschutzhinweisen des Internet-Auftritts oder beim Online-Shop – überall lauern professionelle Abmahner auf ihre Chance. Für den Selbstständigen kann das teuer werden“, warnt Rathsack. Ein Risiko, vor dem viele Ladenbesitzer die meiste Angst haben. Zu diesem Ergebnis kommt die SIGNAL IDUNA nach zahlreichen Gesprächen mit Einzelhändlern und in Zusammenarbeit mit dem Handelsverband Deutschland (HDE). „Etwa ein halbes Jahr lang haben wir mit Händlern telefoniert, um herauszufinden, was ihnen wichtig ist und was nicht“, so Rathsack. Viele glauben, dass sie sich gegen diese willkürlichen Abmahnungen nicht schützen können. „Doch das ist ein Irrglaube“, betont der Vertriebsexperte.  

Handelsschutz um Abmahnschutz ergänzen 

So kann ein Abmahnschutz den bestehenden Handelsschutz der SIGNAL IDUNA sinnvoll ergänzen. Bei der Vielgefahren-Police können 140 Betriebsarten im Einzelhandel mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Euro versichert werden. Dabei beträgt die Regeldeckungssumme pauschal ebenfalls maximal 5 Millionen Euro und richtet sich nach dem Jahresnettoumsatz. Sie kann aber alternativ auch mit 10 und 15 Millionen Euro gewählt werden.  

„Umfassend und unkompliziert soll der Versicherungsschutz sein“, sagt Stephan Rathsack. „Bei unserem SI Handelsschutz haben wir daher die einzelnen Versicherungen in Paketen zusammengefasst, die je nach Bedarf ausgewählt werden können.“ Sieben dieser Bausteine stehen zur Wahl.  

Sieben Bausteine stehen zur Wahl 

Das Sach-Paket etwa umfasst Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementargefahren, Betriebs­unterbrechung sowie Glasbruch. Ferner sind unbenannte Gefahren und ein Baustellenschutz integriert. Bei Letzterem können Kosten für umsatzfördernde Maßnahmen, beispielsweise Werbemaßnahmen, Anmietung von Räumen und Verkaufswagen, bis zu 10.000 Euro übernommen werden.  

Weitere optionale Einschlüsse betreffen Elektronik, Maschinen, Transport, Unterwegs, Food sowie Haftpflicht. Diese Risiken können ebenfalls als jeweiliges Paket abgeschlossen werden. „Als Besonderheiten unseres Handelsschutzes sehe ich den Einschluss der groben Fahrlässigkeit, die Innovations-Garantie, die Neuwertentschädigung, die Differenzdeckung, die Top-Schutz-Garantie und die Übernahme der Produktrückrufkosten“, so Rathsack. 

Weitere Informationen unter www.signaliduna.de gewerbe­versicherung/

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