- Von Manila Klafack
- 19.05.2021 um 13:20
Vorsicht, Unterversicherung! In den Versicherungsbedingungen vieler Betriebshaftpflichtversicherungen (BHV) werden oft für einzelne Risiken Sublimits festgelegt. Damit sind Schäden nicht immer mit der vollen Versicherungssumme abgesichert. Welche Folgen das haben kann, illustriert folgendes Beispiel:
Das neue Team in der Gebäudereinigungsfirma besteht aus drei Kollegen. Eigentlich war es nicht geplant, dass sie zu dritt allein ihren ersten Arbeitstag bestreiten. Doch es herrscht Personalnotstand, weil sich gleich drei Mitarbeiter krankgemeldet haben. Und plötzlich ist auch noch der Schlüssel des großen Getriebebau-Unternehmens verschwunden, das als zweites auf ihrer Einsatz-Route steht.
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Unglücklicherweise findet sich der Schlüssel nicht wieder, und die gesamte Schließanlage muss getauscht werden. Schaden: rund 25.000 Euro. Die beiden Geschäftsführer der Gebäudereinigungsfirma wähnen sich zuerst in Sicherheit. Hatten sie doch eine Versicherung für genau solche Fälle abgeschlossen. Allerdings ist das bereits ein paar Jahre her und der Versicherungsschutz wurde nie geprüft, geschweige denn angepasst – und genau das rächt sich in dieser Situation.
5.000 Euro Verlust
Denn wie sich bald herausstellt, sind sie nicht komplett gegen diesen Schaden versichert. Es gibt in ihrem Vertrag eine Höchstentschädigungsgrenze, ein sogenanntes Sublimit, für den Schlüsselverlust. Sublimits weichen in ihrer Obergrenze ausdrücklich von der Deckungssumme in der Police ab.
Damals bei Abschluss der Versicherung setzte sich der Kundenbestand der Gebäudereiniger aus wesentlichen kleineren Unternehmen zusammen. Daher erschien den Firmen-Chefs die Grenze von 20.000 Euro als ausreichend. Doch für die vielen größeren Kunden, die seither dazugekommen sind, reicht das nicht aus. Sie hätten den Schutz längst anpassen müssen. Doch nun ist es zu spät dafür, und sie müssen knapp 5.000 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Der finanzielle Verlust ist schmerzhaft für den Kunden und der mögliche Reputationsschaden auf Seiten des Maklers kann dazu führen, dass eine ganze Kundenverbindung verloren geht. Insgesamt ein vermeidbares Risiko für den Makler.
Verträge regelmäßig prüfen
Neben dem Schlüsselverlust gelten in der Betriebshaftpflichtversicherung häufig auch bei Mietsachschäden, Fehlalarm sowie Obhuts- und Bearbeitungsschäden Obergrenzen für eine Entschädigung. Daher ist es ratsam, bestehende Verträge regelmäßig zu überprüfen, ob vereinbarte Sublimits noch ausreichend bemessen sind. Tipp: Es gibt auch Versicherer, die ganz auf Sublimits verzichten. Bei ihnen können Kunden sicher sein, dass Schäden auch wirklich in der entstandenen Höhe reguliert werden.
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