Ein Rollgitter sichert ein Geschäft in einer leeren Fußgängerzone in Halle: Während der Corona-Pandemie mussten viele Händler ihre Läden schließen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas
  • Von Achim Nixdorf
  • 20.05.2021 um 13:04
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Der Handelsverband Deutschland sieht eine gewaltige Klagewelle auf den Bund zurollen. Grund sei eine Ungleichbehandlung von Einzelhandel und Gastronomie bei den November- und Dezember-Hilfen der Bundesregierung. Alles zu den Hintergründen erfahren Sie hier.

Die deutschen Verwaltungsgerichte müssen sich möglicherweise auf eine Klageflut von mehreren tausend Einzelhändlern einstellen. Streitpunkt ist die Zahlung öffentlicher Hilfen für Umsatzausfälle im Corona-Lockdown. Aus Sicht des Handelsverband Deutschland (HDE) geht es konkret um eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen.

Die Gastronomie bekommt danach bis zu 75 Prozent des durch die Corona-Schließungen in diesem Zeitraum entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen werde auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen.

„Das ist eine klare Ungleichbehandlung“

„Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen und nach HDE-Hochrechnungen hätten bis zum 30. April rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützungsleistungen nach den Regeln der November- beziehungsweise Dezemberhilfen beantragt, die eigentlich nicht für den betroffenen Einzelhandel, sondern unter anderem für die Gastronomie vorgesehen seien.

Die Anträge seien gestellt worden, um nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens entsprechende Unterstützungsleistungen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchsetzen zu können.

Bund soll Überbrückungshilfe nachbessern

Der HDE hatte bereits vor einigen Wochen ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Noerr präsentiert, das die guten Erfolgsaussichten solcher Klagen belegt. „Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz“, so Genth. Die Bundesregierung müsse daher mit mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern rechnen. Hierzu sei im Auftrag des HDE bereits eine Muster-Klageschrift vorbereitet worden.

„Die Überbrückungshilfe III muss jetzt dringend und signifikant nachgebessert beziehungsweise eine entsprechende nach EU-Recht mögliche Schadensregulierung vorgenommen werden“, fordert Genth. Nur wenn den Einzelhändlern deutlich gerechtere Entschädigungen im Rahmen der Wirtschaftshilfen zugestanden würden, könne die Bundesregierung noch eine Klagewelle mit unnötigen Kosten und Aufwand für alle Beteiligten vermeiden.

Das Rechtsgutachten finden Sie hier.

autorAutor
Achim

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content