- Von Juliana Demski
- 08.06.2021 um 16:21
Wer seine Arbeitskraft absichern will, denkt meist zuerst an den Klassiker: die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Aber nicht jeder kriegt sie, denn bestimmte Vorerkrankungen und Risiken sind von vorneherein Ausschlusskriterien. Ein Ausweichprodukt stellt daher die Grundfähigkeitsversicherung dar – auch, weil sie meist deutlich günstiger ist. Im Rahmen eines Ratings hat das Analysehaus Morgen & Morgen kürzlich 78 solcher Tarife unter die Lupe genommen.
„Grundfähigkeits-Versicherung ist meist nur eine Notlösung“
BU-Abschluss auch bei psychischen Problemen?
„Aktuell sprießen die Tarife der Grundfähigkeitsversicherung wie Pilze aus dem Boden“, heißt es dazu im Studienpapier. Sie leisten, wenn eine ganz konkrete Fähigkeit, die in dem jeweiligen Tarif eingeschlossen ist, verloren geht – so etwa das Treppensteigen. Das Leistungsspektrum und die Ausgestaltung der jeweiligen Grundfähigkeit variiert dabei laut Rating von Tarif zu Tarif stark. So leiste der eine Tarif bereits bei Verlust der Funktion einer Hand, der andere erst, wenn beide Hände nicht mehr einsatzfähig seien.
„Die Grundfähigkeitsversicherung soll eine bezahlbare Alternative der Einkommensabsicherung sein“, heißt es im Studienpapier weiter. „Einer flächendeckenden Absicherung würde es entgegenwirken, wenn das Versicherungsprodukt durch weitere Zusatzoptionen und Erweiterungen nicht mehr für die primäre Zielgruppe der körperlich Tätigen finanzierbar ist.“ Aus dieser Motivation heraus habe das Analysehaus 15 Grundfähigkeiten als ratingrelevante Leistungsauslöser untersucht. Andere Leistungsauslöser seien zwar auch analysiert worden; jedoch ohne Rating-Relevanz.
69 Fragen, 36 davon ratingrelevant
Im Fokus des Ratings liegt die Qualität und somit die Definition der einzelnen Auslöser bei Beeinträchtigung der Grundfähigkeit. Insgesamt besteht die Bedingungsanalyse aus 69 Fragen. Davon sind 36 Fragen für das Rating relevant, die übrigen werden nachrichtlich ausgewiesen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht hier klar im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.
Das Bedingungsniveau war laut der Analysten bereits 2020 mit 76 Prozent der Tarife im 4- und 5-Sterne-Segment „sehr hoch“. Heute sind es 86 Prozent der Tarife mit Höchstbewertungen von vier und fünf Sternen. Alle 5-Sterne-Tarife erfüllen die Mindestkriterien, die 4-Sterne-Tarife müssen mindestens drei dieser Kriterien erfüllen.
Hier ein kurzer Überblick über die Mindestkriterien:
- Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.
- Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
- Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Fähigkeitenbeeinträchtigung wird rückwirkend von Beginn an geleistet.
- Jeder einzelne Fähigkeitenverlust ist ausreichend, um die Leistungspflicht zu begründen.
- Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz.
- Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland zieht.
- Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.
- Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen oder Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.
>>> Klicken Sie hier für das PDF mit den Ergebnissen.
„Der Markt bietet aktuell eine Menge hochwertige Lösungen“, kommentieren die Analysten die Ergebnisse. „Es kommt bei der Grundfähigkeit somit vor allem auf das exakte Matching der individuellen Fähigkeiten – als Voraussetzung der Erwerbstätigkeit – und dem konkreten Tarifversprechen an.“
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