- Von Achim Nixdorf
- 11.06.2021 um 13:18
Der französische Versicherer Axa hatte sich lange geweigert, Gastronomen, die bei ihm eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen hatten, für pandemiebedingte Umsatzeinbußen zu entschädigen. Jetzt vollzieht er eine Wende und will an 15.000 betroffene Restaurantbetreiber in Frankreich insgesamt 300 Millionen Euro auszahlen. Das macht im Durchschnitt 20.000 Euro je Versicherungsnehmer.
Axa muss 45.000 Euro an französischen Gastwirt zahlen
Anwalt erwartet neue BSV-Klagewelle
„Die Bayerische Lösung zur BSV ist unwirksam“
Mit diesem Vergleichsangebot will der Konzern offenbar auch ein Prozesslawine stoppen, die über ihn hereinzubrechen droht. Laut Medienberichten sollen bereits 1.500 Geschädigte gerichtliche Schritte eingeleitet haben. In einigen Fällen entschieden die Richter bereits zugunsten der Restaurantbetreiber.
Axa beharrt auf Position
Allerdings beharrt die Axa weiterhin auf ihrer Rechtsposition, dass eine BSV keine Pandemieschäden abdecke. Demnach handele es sich bei der genannten Summe auch nicht um eine Entschädigung für staatlich angeordnete Betriebs-Schließungen. Die „einvernehmliche Lösung“ ziele vielmehr darauf ab, die aktuelle Rechtsunsicherheit zu entschärfen und den Betrieben eine neue Perspektive zu eröffnen.
„Da Gastronomen ihre Kunden endlich wieder in ihren Betrieben begrüßen können, möchten wir Maßnahmen ergreifen, damit alle in die Zukunft blicken und den Weg der Geschäftserholung fest einschlagen können“, so Axa-Frankreichchef Patrick Cohen in einer Stellungnahme.
„Wir schauen uns das an“
Ob die französischen Wirte die Axa-Offerte annehmen und dafür auf Klagen verzichten werden, ist derzeit noch unklar. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert Marc Sanchez, Generalsekretär eines Verbandes kleiner unabhängiger Unternehmen, mit den Worten: „Wir schauen uns jetzt die Details an. Es ist nicht auszuschließen, dass einige Wirte weiter den Gerichtsweg beschreiten werden; manche haben Schulden von 20.000 Euro oder mehr aufgehäuft.“
Unklare Lage in Deutschland
Auch in Deutschland schwelt der Streit um coronabedingte Ausgleichszahlungen aus der BSV weiter und wird häufig vor Gerichten ausgetragen. Dabei ist in der Rechtsprechung bislang noch keine klare Linie auszumachen. Im Kern geht es um die Frage, ob die finanziellen Folgen von Pandemien überhaupt privatwirtschaftlich versicherbar sind. Das letzte Wort wird in dieser Sache wohl der Bundesgerichtshof (BGH) sprechen müssen.
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