- Von Redaktion
- 05.07.2021 um 09:14
Pfefferminzia: Hat die Württembergische einen Versicherungsschutz für Praxen von Heilberuflern im Angebot?
Rainer Gelsdorf: Ja, die Württembergische bietet im Rahmen ihrer Wellness- und Gesundheits-Police unter anderem Versicherungsschutz für Praxen von Heilpraktikern, Psychologen, Physiotherapeuten/Krankengymnasten, medizinischen Massagebetrieben sowie Ernährungs- und Gesundheitsberatern. Durch viele Highlights wie eine Allgefahrendeckung für die gesamte Betriebseinrichtung und einen Unterversicherungsverzicht bis 500.000 Euro erhalten die Kunden zusammen mit den Vorsorgeprodukten der Württembergischen ein Rundum-sorglos-Paket.
Welche Produkte im Vorsorgebereich sind zudem besonders attraktiv?
Es ist allgemein bekannt: Die gesetzliche Rente wird für junge Menschen kaum mehr das Grundsicherungsniveau im Alter abdecken. Um diese Versorgungslücke selbst in die Hand zu nehmen, lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Effizienz wird durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile und zusätzlich durch attraktive Zuschüsse des Arbeitgebers erreicht. Dank staatlicher Förderung und gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss können beispielsweise bei einer kinderlosen versicherten Person mit Steuerklasse 1 aus 50 Euro monatlichem Nettoaufwand 115 Euro (1) Vorsorgebeitrag werden, bei 100 Prozent Beitragsgarantie.
Und wie sieht das für Heilberufe aus?
Mitarbeitende in Heilberufen profitieren bei der bAV besonders, etwa durch ihren geltenden Tarifvertrag. So erhalten beispielsweise Beschäftigte in Apotheken zusätzlich einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 27,50 Euro und Zuschüsse, mit denen sich der Arbeitgeber bei dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung beteiligt. Etwa kann so für einen monatlichen Nettoeigenanteil von rund 86 Euro ein monatlicher Sparbeitrag von 207,50 Euro (1) erzielt werden, der komplett in die bAV fließt. In den unterschiedlichen Heilberufen stehen individuelle Lösungskonzepte, gemäß dem jeweiligen Tarifvertrag, zur Verfügung.
Gibt es weitere Möglichkeiten für den Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern im Heilwesen etwas Gutes zu tun?
Ja, etwa durch die betriebliche Krankenversicherung der Württembergischen. Denn 70 Prozent der Mitarbeitenden wünschen sich eine Unterstützung ihres Arbeitgebers. Die bKV der Württembergischen wurde durch das IVFP mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet. Die Arbeitgeber können die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Er ist Vertragspartner, so bleibt der Vertrag auch nach Ausscheiden aus der Firma bestehen.
Weitere Infos unter: www.wuerttembergische-makler.de/de/produkte_1/firmenkunden.html
(1) Berücksichtigt wurden eine kinderlose versicherte Person mit Steuerklasse I und ein Beitrag zur Krankenversicherung von 14,6%, zuzüglich ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,3%, zur Pflegeversicherung von 3,05% sowie der Kinderlosenzuschlag von 0,25% und Kirchensteuer 8%. Stand Februar 2021.
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