- Von Redaktion
- 02.07.2021 um 15:04
Bei einigen Fachrichtungen macht die Medizintechnik einen Großteil des Praxiswertes aus. So kostet schon ein kleines Röntgengerät für Zahnarztpraxen mehrere Tausend Euro, ein eher günstiger Computertomograf kommt auf einen Anschaffungswert von 200.000 Euro. Bei höherwertigen Geräten kann ein Technikschaden die Millionengrenze erreichen.
Schäden an diesen Geräten sind in der Regel jedoch nicht über die Inhalts- und Werteversicherung abgedeckt, was vielen Praxisinhabern gar nicht bewusst ist. Lücken im Versicherungsschutz sind aber nicht nötig: Denn geeignete Elektronikversicherungen für niedergelassene Ärzte und Apotheker sind vorhanden.
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Doch es geht in solchen Fällen nicht nur um den materiellen Schaden. Vielmehr stellt der Ausfall von Medizintechnik (fast) immer auch den Betrieb von Praxen und Apotheken infrage. Umso wichtiger ist eine bedarfsgerechte Versicherung, die betroffene Geräte im Schadenfall zum Neuwert ersetzt und die entstandenen Schäden auch zeitnah reguliert. Zudem sollten die Kosten von Betriebsunterbrechungen aufgrund versicherter Sachschäden im Versicherungsumfang enthalten sein.
Leider sieht die Realität oft anders aus: In der Regel besitzen niedergelassene Ärzte nur eine Inhalts- oder Werteversicherung zur Absicherung der Einrichtung, die lediglich bei einigen genau definierten Schadenursachen greift. Zur Abdeckung von Medizintechnik und EDV, die nicht selten aufgrund falscher Bedienung zu Schaden kommen, reicht diese Versicherung jedoch nicht aus. Nebenbei bemerkt: Statistische Auswertungen besagen, dass bei etwa 64 Prozent aller eingetretenen Schäden an EDV und Medizintechnik in Arztpraxen nur branchengerechte Elektronikversicherungen Schutz bieten.
Eigenschäden nicht vergessen
Neben Fehlbedienungen gehören übrigens auch Überspannungen, Kurzschlüsse und mechanische Beschädigungen zu den häufigeren Schadensursachen. Aufgrund dieser vielen verschiedenen Schadenursachen, sollten Vermittler immer empfehlen, die Elektronikversicherung um den Baustein „Eigenschaden/intern“ zu ergänzen, auch wenn dieser Zusatz nicht gerade kostengünstig ist. Selbstverständlich sollte die Elektronikabsicherung auch Medikamentenkühlschränke, die gesamte Medizin- und Labortechnik – bei Zahnarztpraxen auch Behandlungsstühle – schützen.
Was für niedergelassene Ärzte und Zahnmediziner gilt, kann auch auf Apotheken angewendet werden. Denn hier sind ebenfalls Laborgeräte, Medikamentenkühlschränke und mitunter weitere Apparate wie etwa die teuren Kommissionierer, Blisterautomaten oder NIR-Spektrometer im Gebrauch. Fallen in einer Apotheke Laborgeräte oder Kühlschränke aus, drohen Betriebseinschränkungen. Defekte in der EDV können sogar eine Betriebsunterbrechung erzwingen.
Kühlschrankinhalt in Apotheken ist hochwertig
Insbesondere sollten die in den Medizinkühlschränken gelagerten Arzneimittel ausreichend geschützt sein, denn hier kann es zu kostspieligen Schäden kommen. Wichtig ist dabei oft die Anpassung des Versicherungswerts, da bei handelsüblichen Kühlgut-Tarifen der Wert für Apotheken und viele Arztpraxen viel zu niedrig angesetzt ist.
Und noch etwas muss beachtet werden: Üblicherweise greift der Kühlschutz „von der Stange“ nur bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung. Im Heilwesen reicht das nicht aus: Branchengerechte Versicherungskonzepte berücksichtigen auch Schäden, die durch Fehlfunktionen des Medizinkühlschranks entstanden sind. Mitunter kann der Versicherungsschutz zusätzlich erweitert werden, wenn Medikamentenkühlschränke einer höheren Sicherheitsstufe (DIN 58345) verwendet werden.
Über die Autoren
Markus Fischer ist Betreiber von meinefinanzklinik.de und betreut als Finanz- und Versicherungsmakler seit über einem Jahrzehnt Human- und Zahnmediziner, Apotheker & Co. Er ist unter anderem zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) und Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management).
Kontakt: m.fischer@medical-network-stiftung.de
Peter Grimm führt das Unternehmen Priass – Assekuranzmakler, ist seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche aktiv und Spezialist für Biotechnologie & Forschung sowie Haftpflichtunderwriter (DVA). Er ist außerdem Fachbereichsleiter für Heilwesen-Versicherungen im BVSV.
Kontakt: p.grimm@medical-network-stiftung.de
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