- Von Juliana Demski
- 13.07.2021 um 17:13
2021 konnte fast jeder dritte Deutsche (29 Prozent) einen geplanten Urlaub nicht antreten – im Vergleich zum Vorjahr macht das einen Anstieg von 50 Prozent. Das zeigt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des Insurtechs Clark. Dennoch geben 21 Prozent der Befragten an, für das laufende Jahr noch eine Reise gebucht zu haben.
Weitere 13 Prozent befinden sich aktuell noch in der Planung ihres Urlaubs und 18 Prozent der Deutschen geben an, spontan buchen zu wollen. 23 Prozent wollen in diesem Jahr jedoch komplett auf einen Urlaub verzichten.
Das sollten Versicherte bei einer Auslandskrankenversicherung beachten
Versicherten steht Rückerstattung von Reiseversicherungen zu
Welche Reiseversicherungen in der Corona-Krise leisten
Das Problem: Aktuell geht nur rund jeder Zweite, der im Jahr 2021 einen Urlaub geplant hat (55 Prozent), auch davon aus, diesen trotz Corona antreten zu können. „Da bei demnach 45 Prozent der Deutschen mit schon gebuchten Urlaub Unsicherheit herrscht, sollten Reisen in Zeiten von Corona unbedingt abgesichert werden“, schreibt Clark.
Denn wer sich im Jahr 2021 dazu entscheide, in den Urlaub zu fahren, müsse sich darüber bewusst sein, dass verschiedene Reiseversicherungen möglicherweise nicht greifen, erklärt das Insurtech. „Wichtig ist es daher vor allem, sich im ersten Schritt genau darüber zu informieren, was verschiedene Reiseversicherungen konkret abdecken“, so Clark-Gründer Marco Adelt.
Ein kleiner Überblick:
Die Reiserücktrittsversicherung wird meist während der Urlaubsplanung abgeschlossen. Diese schützt Versicherte vor Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Ob die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greifen, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. Der Tipp der Clark-Experten: die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragen. Die meisten Versicherer hätten ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren Webseiten unter „Aktuelles“ hinterlegt.
Eine Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten, wenn Reisende ihre Reise ungeplant vorzeitig beenden müssen. Ein Grund für den vorzeitigen Abbruch einer Reise kann ebenfalls eine Erkrankung darstellen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung wiederum wird meist vergessen – dabei ist sie eigentlich sehr wichtig. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland nur eingeschränkt. Gerade in Pandemiezeiten gehört eine Reisekrankenversicherung deshalb umso mehr ins Gepäck. Bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung zahlt diese den Test und die Behandlung vor Ort. Bei der normalen gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Inland sieht das oft anders aus.
„Jedoch ist auch bei einer Auslandskrankenversicherung der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, gibt Adelt zu bedenken. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.“
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