- Von Juliana Demski
- 02.08.2021 um 15:56
HDI versichert Ingenieure bei freiwilliger Fluthilfe
In den Gebieten, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, sind auch einige Tragwerksplaner und Statiker im Einsatz, die freiwillig und ehrenamtlich helfen. Die HDI Versicherung hat nun mitgeteilt, dass auch für solche Helfer mit einer HDI-Berufshaftpflichtpolice der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Alle, für die diese Regelung relevant ist, sollten sich mit HDI in Verbindung setzen, schreibt der Versicherer in einer aktuellen Pressemitteilung.
„Die HDI Versicherung ist sich dieser besonderen Ausnahmesituation sehr bewusst und begrüßt ausdrücklich das Engagement der Ingenieurkammern bei der Unterstützung von Flutopfern in den betroffenen Gebieten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz“, sagt Andreas Huth, Leiter Produktmanagement Planungshaftpflicht bei der HDI.
Droht Maklern nach der Flutkatastrophe die Haftungswelle?
Sind freiwillige Helfer in der Flutkatastrophe gesetzlich unfallversichert?
„Arbeitgeber benötigen ein Rundum-sorglos-Paket für die bAV“
R+V mit neuem bAV-Produkt
Die R+V hat ein neues Produkt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gestartet: die „R+V Firmenrente Safe+Smart“. Dabei handelt es sich um eine steuerlich geförderte Direktversicherung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage des Arbeitgebers.
Es gibt ein sicheres Kapital und ein Chancen-Kapital. Das sichere Kapital wird im R+V-Sicherungsvermögen gemanagt und fest verzinst. Mit dem Chancen-Kapital sowie den Überschüssen aus dem sicheren Kapital profitiert der Kunde laut R+V von der Wertentwicklung am Aktienmarkt. Diese richtet sich nach der Entwicklung der Aktienindizes Dax 30, Euro Stoxx 50 und MSCI World. Wichtig dabei: Eine garantierte lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung ist fest vereinbart. Dabei wählt der Arbeitgeber selbst sein individuelles Garantieniveau. Das bedeutet, dass mindestens 55 Prozent und maximal 90 Prozent der Beiträge immer ins sichere Kapital fließen.
Zudem kann der Arbeitgeber, oder, wenn er das Wahlrecht überträgt, jeder Mitarbeiter vertragsindividuell die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital ändern. Auch kann jeder Mitarbeiter den aktuellen Stand seiner bAV online einsehen. Die Verwaltung der Verträge läuft über das digitale „Firmenportal Vorsorge“ der R+V.
VHV überarbeitet Betriebshaftpflichtpolice „Bauprotect“
Der Versicherer VHV hat seine Betriebshaftpflichtversicherung „Bauprotect“ einigen Änderungen unterzogen. Der Tarif wurde zudem neu kalkuliert, sodass er in vielen Fällen günstiger geworden ist.
Hier kommen die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Nachbesserungsbegleitschäden jetzt neu für alle Betriebsarten außer Herstellungs- und Handelsrisiken mit erhöhter Entschädigungsgrenze für Schäden an der eigenen Leistung sowie durch Nutzungsausfall von 500.000 Euro
- Absicherung aktueller Risiken (z.B. Wallboxen, Home-Office)
- Verlängerte Nachhaftungsfrist von bis zu 30 Jahren
- Mitversicherung von Schäden an Subunternehmergewerken neu bis 300.000 Euro.
- Schutz für den Einsatz von Flugdrohnen im betrieblichen Bereich separat bis 1.000.000 Euro, neu jetzt mit anschließender Erweiterung auf vertraglich vereinbarte Versicherungssummen
- Optionale Versicherungssumme von 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Bearbeitungs- und Leitungsschäden
Auch eine Planungsdeckung für fremde Bauvorhaben ist möglich – und ersetzt den Abschluss einer separaten Berufshaftpflichtpolice. Außerdem sind Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten und sonstigen Kraftfahrzeugen jetzt mit bis zu 500.000 Euro versichert. Bis zur selben Summe werden auf Wunsch Schäden an Mietgeräten bis zu einem Gerätealter von zwölf Monaten mit dem Neuwert erstattet.
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