- Von Oliver Lepold
- 06.08.2021 um 11:41
Die sogenannte Öffnungsklausel, auch Öffnungsaktion genannt, sorgt dafür, dass kein Beamter auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit für einen normalen beihilfekonformen privaten Krankheitskostentarif abgelehnt wird; auch bei einer angeschlagenen Gesundheit, bei Vorerkrankungen oder bei einer Behinderung. Der Aufnahmeantrag bei der privaten Krankenversicherung (pKV) muss jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden. Es bestehen weder Leistungsausschlüsse noch ein maximales Annahmealter. Risikozuschläge zur privaten Krankenversicherung sind für Beamte auf maximal 30 Prozent begrenzt.
Seit 2019 haben auch Beamte auf Widerruf wie Beamtenanwärter und Referendare einen solchen Anspruch. Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer gilt auch für enge Angehörige wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder. Auch sie werden unter bestimmten Bedingungen unabhängig von Vorerkrankungen oder Handicaps garantiert versichert.
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PKV für Beamte – was Vermittler beachten sollten
PKV startet Sonder-Öffnungsaktion für Beamte
Erst unverbindlich anfragen
Für Makler, die einen Antrag im Rahmen der PKV-Öffnungsaktion für Beamte stellen möchten, ist es empfehlenswert, nicht sofort den formellen Antrag auf Versicherung für ihren Kunden zu stellen. Stattdessen sollten sie zunächst bei mehreren infrage kommenden privaten Versicherern unverbindlich anfragen.
Versicherer, die an der Öffnungsaktion für Beamte teilnehmen, werden auf diese hinweisen, falls eine Aufnahme des Kunden entweder nur zu diesen erleichterten Bedingungen in Betracht kommt oder die Bedingungen der Öffnungsaktionen im Vergleich günstiger ausfallen. Der Makler ist dann auf der sicheren Seite. Denn die erleichterten Bedingungen für Beamte müssen nur von demjenigen Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat zudem eine einmalige Sonderöffnungsaktion für Beamte und deren Angehörige durchgeführt. Ziel war es, freiwillig gesetzlich versicherten Beamten nachträglich noch zu ermöglichen, in die PKV zu wechseln.
Sonderöffnungsaktion PKV abgeschlossen
Zwischen 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 konnten diese zu den gleichen erleichterten Bedingungen wie in der regulären Öffnungsaktion in eine beihilfekonforme PKV aufgenommen werden. „Wir wollten in diesen speziellen Fällen den Beamtinnen und Beamten auch nachträglich noch die Wahlfreiheit geben, in die PKV zu wechseln. Dieses Ziel haben wir erreicht“, so Stefan Reker, Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.
Gesamtzahlen zur Sonderöffnungsaktion hat der Verband nicht vorliegen. Einzelne Veröffentlichungen der teilnehmenden Versicherer weisen aber darauf hin, dass der Erfolg begrenzt blieb. Die Debeka etwa erhielt laut Angaben im „Versicherungsmonitor“ über die Sonderaktion 288 Beamte als neue Kunden. Über die dauerhafte Öffnungsaktion für Beamtenanfänger waren es im Jahr 2020 im Vergleich dazu 5.125 Beamte.
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