- Von Juliana Demski
- 13.08.2021 um 21:28
Im dritten Jahr nach der Einführung des staatlichen Zuschusses zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat die Staatskasse im Jahr 2020 insgesamt 175,5 Millionen Euro in Betriebsrenten gesteckt. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.
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„Die bAV wird sich auch nach der Wahl langfristig behaupten“
Damit haben fast 82.100 Arbeitgeber in Deutschland den Zuschuss für mehr als eine Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt. Das bedeutet, dass 4,2 Prozent aller Arbeitgeber hierzulande diese Fördermöglichkeit in Anspruch genommen haben. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 3,4 Prozent. Laut Destatis entfielen von der Gesamtsumme 171 Euro auf jeden Arbeitnehmer; 2019 waren es noch 120 Euro.
Größter Zuwachs im Fördervolumen bei Großbetrieben
Diese verstärkte Inanspruchnahme der Förderung sei dabei für alle Betriebsgrößen zu beobachten, heißt es von Seiten der Bundesstatistiker weiter. Jedoch verzeichneten – wie bereits im Vorjahr – große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten den größten Zuwachs des Fördervolumens. Die angerechnete Summe stieg hier um 60,2 Millionen Euro auf 120,6 Millionen Euro. Die Großbetriebe machten mit 190 Euro im Durchschnitt auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmer geltend.
In absoluten Zahlen legten die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten laut Destatis am meisten zu: Wie im Vorjahr führten rund 9.400 Betriebe diese Betriebsrente zusätzlich ein. Damit beteiligten sich 3,1 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe in Deutschland an der Betriebsrentenförderung. Bei den kleinen (11 bis 50 Beschäftigte) und mittleren Betrieben (51 bis 250 Beschäftigte) waren es 6,0 Prozent beziehungsweise 8,7 Prozent; bei den großen Betrieben (ab 251 Beschäftigte) 14,5 Prozent. Die Höhe der staatlichen Zuwendung war mit durchschnittlich 97 Euro pro Arbeitnehmer in den Kleinstbetrieben jedoch am geringsten.
Die Hintergründe zu der Entwicklung:
Seit 2020 gelten höhere Grenzen für Förderbetrag und Einkommen. Demnach sind Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu einer Einkommensgrenze von 2.575 Euro zuschussberechtigt. Im Jahr 2019 hatte die Einkommensgrenze noch bei 2.200 Euro gelegen. Außerdem wurde der jährliche Förderhöchstbetrag von 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt, so das Statistische Bundesamt weiter.
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