Wer sich selbstständig macht und sich nicht gleich richtig versichert, kann eine Rückwärtsversicherung abschließen. © picture-alliance / united-archives/mcphoto | 91070
  • Von Manila Klafack
  • 22.09.2021 um 09:00
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:60 Min

Grundsätzlich gilt laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Prinzip der Vorwärtsversicherung. Das bedeutet: Ein Versicherungsschutz kann nur für zukünftige Versicherungsfälle vereinbart werden. Doch es gibt gerade im Bereich der privaten und gewerblichen Haftpflicht Ausnahmen – mit der sogenannten Rückwärtsversicherung. Was das ist, erfahren Sie hier.

Üblicherweise gelten Versicherungen ausschließlich für Schäden ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Manche, wie Krankenzusatzversicherungen, verschieben eine mögliche Leistung sogar um ein paar Monate in die Zukunft. Es besteht also eine gewisse Wartezeit. Allerdings ist es manchmal auch möglich, Versicherungen rückwirkend abzuschließen.

Das kann vor allem im gewerblichen Bereich sinnvoll sein. Wer sich gerade erst selbstständig gemacht hat, denkt vielleicht nicht von Anfang an daran, für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen, zum Beispiel eine Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Will sich der Gründer rückwirkend für diese Zeit absichern, muss der Vertrag um diese Bedingung erweitert werden.

Schaden darf nicht bekannt sein

Die Rückwärtsversicherung deckt im Versicherungsfall auch Schäden ab, die vor Vertragsbeginn entstanden sind. Allerdings ist für die Wirksamkeit solcher Verträge wichtig, dass der Versicherungsnehmer nichts von dem dann eingetretenen Versicherungsfall wusste. Die genauen Rechte und Pflichten bei einer Rückwärtsversicherung sind im zweiten Paragrafen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

Ist bei der betreffenden privaten oder gewerblichen Versicherung ein entsprechender Baustein vorgesehen, muss er aktiv eingeschlossen werden. Kunde und Versicherer müssen dieser Vertragserklärung zustimmen.

Warum eine Rückwärtsversicherung sinnvoll sein kann

Für Versicherte bedeutet eine Rückwärtsversicherung ein großes Plus, deckt sie doch Forderungen ab, die auf Schäden aus dem Zeitraum vor Beginn des Versicherungsschutzes zurückzuführen sind – immer das Nichtwissen vorausgesetzt. Das kann den Versicherten vor bösen Überraschungen bewahren.

Ein Beispiel für eine Rückwärtsversicherung in der Betriebshaftpflicht: Die Beschäftigten eines neu gegründeten Handwerksunternehmens haben bei einem Kunden Wasserleitungen repariert. Aus Versehen ist bei der Abdichtung der Rohre jedoch etwas schiefgelaufen, sodass Wasser in die Wand läuft. Der Kunde bemerkt das jedoch erst einige Wochen später und meldet Ansprüche an. Inzwischen hat das junge Unternehmen eine Haftpflicht mit Rückwärtsversicherung vereinbart, die dafür aufkommt.

Auch wenn eine Versicherungslücke zwischen einem Vorversicherer und dem aktuellen Versicherer besteht, kann der rückwärts gerichtete Schutz sehr sinnvoll sein. Denn hier kann die Frist der Nachhaftung oder Nachmeldung beendet sein, und für eine gewisse Zeit würde der Versicherungsnehmer gänzlich ohne Schutz dastehen.

Was bedeutet Rückdatierung?

Neben der Rückwärtsversicherung existiert noch der Begriff Rückdatierung. Auch wenn beides ähnlich klingt, handelt es sich doch nicht um dieselbe Sache. Während bei der Rückwärtsversicherung der technische und materielle Vertragsbeginn vor dem formellen Versicherungsbeginn liegt, wird bei der Rückdatierung lediglich der technische, nicht aber der formelle Versicherungsbeginn, vor den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags gelegt.

Bei der Rückdatierung geht es in der Regel darum, mit einem früheren Beginn für den Versicherungsnehmer Vorteile zu erwirken. Dieses Vorgehen ist zum Beispiel bei der privaten Krankenversicherung oder Lebensversicherung verbreitet, um für den Versicherungsnehmer steuerliche Vorteile oder einen lückenlosen Anschluss an eine Vorversicherung zu erzielen. Anders als bei der Rückwärtsversicherung sind Schäden aus der Vergangenheit durch eine Rückdatierung aber nicht versichert.  

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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