- Von Juliana Demski
- 11.10.2021 um 15:24
bAV-Produkt der Alten Leipziger nutzt U-Kasse als Durchführungsweg
In den vergangenen Jahren war der Durchführungsweg der Unterstützungskasse in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für viele Vermittler nicht mehr erste Wahl. Da die Zuwendungen zu einer Fondspolice bisher als steuerlich nicht abzugsfähig galten, war die Finanzierung der Zusagen an starre Garantien gebunden. Den Ausschluss von Fondspolicen fanden jedoch viele Marktteilnehmer nicht mehr zeitgemäß. Die Alte Leipziger ist hier nun aktiv geworden.
Nach langen Verhandlungen mit der Finanzverwaltung gibt es grünes Licht für die fondsgebundene Rückdeckung der Leistungen aus U-Kassen im Wege der beitragsorientierten Leistungszusage. Der Versicherer nutzt dafür das neues bAV-Produkt „AL_Duo-Smart“, bei dem die Beiträge sowohl in einem ertragsorientierten Fonds-Konzept als auch im Sicherungsvermögen angelegt werden. Mindestens 80 Prozent der Beiträge sind darin garantiert. In den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn wird der Anteil der klassischen Anlage erhöht, um das erreichte Guthaben abzusichern.
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Roland mit neuem Rechtsschutztarif
Der Rechtsschutzversicherer Roland hat einen neuen Tarif auf den Markt gebracht, der sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden frische Leistungen mit sich bringt. So ist für Geschäftskunden ein Vertrags-, Patent- und Urheberrechtsschutz enthalten. Neu für Gewerbekunden ist die Abwehr von Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht. Zudem können nun mit IT-Hacker-Angriffen und dem Management von Reputationsschäden weitverbreitete unternehmerische Risiken abgesichert werden. Für ausgewählte Fokusbranchen gibt es im neuen Tarif zudem bessere Prämien. Hierzu zählen das verarbeitende Gewerbe, die Baubranche oder Informations- und Kommunikationsdienstleister wie zum Beispiel Softwarefirmen.
Für Privatkunden gibt es rechtliche Hilfe für Stalking-Opfer. Eine weitere Neuerung besteht im Compass-Beratungswegweiser, mit dem sich Kundinnen und Kunden in psychosozialen Angelegenheiten kostenlos beraten lassen können. Bei Problemen jeglicher Art hilft dann ein Dienstleister mit einer individuellen Beratung weiter, zum Beispiel bei Mobbing-Fällen oder nach einer Umweltkatastrophe. Ein klarer Fokus liegt im neuen Produkt auf Angeboten, die eine außergerichtliche Konfliktbeilegung ermöglichen sollen.
Die Bayerische mit neuem Baustein für die Zahnzusatzpolice
Die Bayerische hat ihre Zahnzusatzangebote um einen neuen optionalen Baustein ergänzt. Dieser springt ein, wenn es eigentlich schon zu spät ist – wenn Behandlungen also schon in Planung sind oder begonnen haben. Damit können Kunden direkt auf dem Zahnarztstuhl ihren Versicherungsschutz buchen und ohne Wartezeit medizinisch notwendige Behandlungen durchführen lassen. Die Bayerische leistet dann sofort und sogar rückwirkend.
Der neue Baustein „Zahn Sofort“ kann zu allen vier Zahnzusatztariflinien der Bayerischen hinzugewählt werden. Für den Kunden bedeutet das keine Wartezeiten und einen rückwirkenden Versicherungsschutz für bereits angeratene oder bereits begonnene Behandlungen. Die Leistungsstaffel umfasst 1.500 Euro; sprich 750 Euro pro Kalenderjahr.
Die Laufzeit des Bausteins endet automatisch nach zwei Jahren. Eine gesonderte Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Der vom Kunden ausgewählte Zahn-Tarif bleibt weiterhin bestehen und leistet bei künftigen Behandlungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
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