- Von Manila Klafack
- 14.10.2021 um 12:07
Jedem Unternehmen kann ein Schaden entstehen, der zu einer Unterbrechung der Betriebstätigkeit führt. Dieser Stillstand kann kürzer sein oder länger dauern. Doch bereits ein Produktionsstopp von einigen Stunden kann gewaltige Folgen für den Betrieb haben. Viele Kosten laufen weiter, steigen infolge des Ausfalls womöglich sogar noch, Vertragsstrafen sind möglich – all das kann die Existenz eines Unternehmens bedrohen.
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Betriebsschließungsversicherung – die 11 wichtigsten Antworten
Wird zum Beispiel durch einen Sturm das Dach einer Produktionshalle abgedeckt, übernimmt die Gebäudeversicherung diesen Schaden. Doch kann durch notwendige Reparaturen am Dach deshalb nicht weitergearbeitet werden, sind diese Kosten nur durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz: BU), auch Ertragsausfallversicherung genannt, abgesichert.
Schutz vor Feuer, Sturm und Leitungswasser
Neben Feuer sind Risiken durch Sturm, Leitungswasser, Vandalismus oder Ausfall des Inhabers ebenfalls über diese Police versicherbar. Dabei springt der Versicherer dann bei den Kosten für Löhne, Mieten und entgangene Gewinne ein. Außerdem leistet er bei Maßnahmen, um die Inbetriebnahme wieder zu ermöglichen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann in einer bestehenden Geschäftsinhaltsversicherung integriert werden. Dann gilt sie als kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Oder sie wird als eigenständige Versicherung abgeschlossen. Je nach Unternehmensgröße und möglicher Schäden eines Ausfalls sollte die Versicherungssumme gewählt werden. Hier gibt es die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung und die große. Sie unterscheiden sich in der Höhe der Versicherungssumme und in ihrem Versicherungsumfang. Je nach Unternehmensgröße und inviduellem Risiko ist die mittlere Absicherung ausreichend oder die große angeraten.
Baustein in der Inhaltsversicherung
Wird ein Baustein in der Inhaltsversicherung genutzt, ist die Höhe der Versicherungssumme für einen Ertragsausfall identisch mit der Inhaltsversicherung. Eine eigenständige Versicherung sichert in der Regel einen höheren Betrag ab und bietet meist auch umfangreichere Leistungen.
Besondere Form: Praxisausfallversicherung
Für manche Berufsgruppen muss es bei Schäden und die damit verbundenen Folgen eine gesonderte Form der Betriebsunterbrechungsversicherung sein, die Praxisausfallversicherung. Denn fallen zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten und Freiberufler aus, kann es sein, dass die Praxis, die Kanzlei oder das Büro über kurz oder lang ebenfalls geschlossen werden müssen. Die Kosten für die Gehälter der Mitarbeiter sowie Miete oder Kreditraten für die Immobilie und/oder Geräte laufen wie bisher weiter – ohne dass diesen Kosten Einnahmen gegenüberstehen.
Die BU-Vorteile auf einen Blick
- Versicherbar ist eine Betriebsunterbrechung wegen eines Sturms, Feuers, Leitungswasserschadens, Einbruchs und Vandalismus. Auch der Baustein des Elementarschadenschutzes kann ergänzt werden.
- Bei plötzlichem Stillstand des Betriebes werden die Fixkosten übernommen.
- Neben den Kosten werden auch entgangene Gewinne gezahlt.
- Die Betriebsunterbrechung kann in der Inhaltsversicherung eingeschlossen oder als eigenständige Police abgeschlossen werden.
Unterschied zur Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb ganz oder teilweise durch einen versicherten Sachschaden beeinträchtigt wird. Die Leistungen sind dabei zeitlich begrenzt. Diese Haftzeit kann je nach Betrieb auf einen Zeitraum von zwölf oder 24 Monaten festgelegt werden.
Die Betriebsschließungsversicherung springt dagegen ein, wenn etwa ein Restaurant oder Hotel aufgrund von definierten Krankheiten beziehungsweise Krankheitserregern behördlich angeordnet zeitweilig schließen muss. Daher ist die Betriebsschließungsversicherung vor allem für Unternehmen aus der Lebensmittelbranche eine Option. Die Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich dagegen für alle Geschäftsbereiche.
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