- Von Juliana Demski
- 21.10.2021 um 17:03
Die Zahl der Autodiebstähle ist im vergangenen Jahr um fast 25 Prozent auf 10.697 gesunken – jedoch stieg im Gegenzug der Schaden für die Bestohlenen. Das zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Entwicklung hat der Verband bereits im vergangenen Jahr beobachtet (wir berichteten). Erstmals hätten die Versicherer für einen Diebstahl nun jedoch im Durchschnitt mehr als 20.000 Euro zahlen müssen, weiß die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Alterszuschlag bei Kfz-Versicherung steigt
Autodiebe richten mehr Schaden an
Autodiebstähle in Berlin doppelt so häufig wie in ganz Süddeutschland
Insgesamt verursachten Autodiebe im Jahr 2020 einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von fast 214 Millionen Euro. Der Grund: Vor allem hochwertige SUVs standen bei den Kriminellen hoch im Kurs. Unter den zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen finden sich gleich sieben Typen dieser Bauform, darunter jeweils zwei Modelle von Land Rover, BMW und Toyota.
Im Herstellervergleich wurden laut dem GDV Autos des Herstellers Land Rover am häufigsten gestohlen: Gegen den Trend stieg die Zahl der Land-Rover-Diebstähle im vergangenen Jahr um ein Drittel auf 190 Stück; damit kamen auf 1.000 kaskoversicherte Autos dieser Marke fast zwei Diebstähle.
In Berlin schlagen Diebe am häufigsten zu
Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte hatte Berlin erneut die mit Abstand höchste Diebstahlrate: Auch 2020 fand hier mehr als jeder fünfte der bundesweiten Autodiebstähle statt. Insgesamt wurden in Berlin 2.267 kaskoversicherte Autos gestohlen; der wirtschaftliche Schaden betrug fast 50 Millionen Euro. Sehr gering war die Diebstahlgefahr indes weiterhin im Süden der Republik – so wurden in Bayern und Baden-Württemberg zusammen nicht einmal halb so viele Autos entführt wie allein in Berlin.
Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.
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