- Von Achim Nixdorf
- 25.10.2021 um 14:16
Im gewerblichen Bereich gibt es zwei wichtige Haftpflichtversicherungen, die Schutz vor existenziellen Risiken bieten: die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung. Obwohl die Namen recht ähnlich klingen, sichern beide in ihrer klassischen Form doch unterschiedliche Risiken ab. Doch worin genau bestehen diese Unterschiede und für welche Branche ist welche Police wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?
In ihrer klassischen Ausprägung sichert die Berufshaftpflicht vor Schadensersatzansprüchen bei Vermögensschäden rund um die betriebliche Tätigkeit ab. Die Versicherung wird daher auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Für manche Berufsgruppen mit einem hohen Haftungsrisiko kann die Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.
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Die Versicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten, wenn ein Mandant durch eine falsche Beratung seines Rechtsanwalts einen finanziellen Verlust erleidet. Daneben greift sie auch bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, beim Versäumen von Fristen oder bei einem Verstoß gegen Datenschutzgesetze.
Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine klassische Betriebshaftpflicht greift bei einem Personen- oder Sachschaden. Auch daraus resultierende Vermögenschäden sind versichert. Sie zahlt zum Beispiel, wenn eine Kundin in einem Friseursalon ausrutscht, sich das Bein bricht und Schadenersatz fordert. Oder wenn ein Tiefbauunternehmer bei Baggerarbeiten wichtige Erdkabel beschädigt. Es geht hier also um ganz konkrete Schäden an Personen oder Sachen, die durch den Betrieb eines Geschäfts oder einer Betriebsstätte entstehen.
Was sind eigentlich Vermögensschäden?
Mit Blick auf die beiden Versicherungsarten ist es wichtig, den Unterschied zwischen „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden zu beachten. Die Betriebshaftpflicht kommt nämlich nur für sogenannte unechte Vermögensschäden auf. Das sind Schäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Geschädigter aufgrund eines Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann und Verdienstausfall einfordert. Oder wenn bei einem Transport eine Maschine beschädigt wird und der Eigentümer Geld für den Nutzungsausfall verlangt.
Der echte Vermögensschaden lässt sich dagegen weder auf einen Sach- noch auf einen Personenschaden zurückführen, sondern resultiert zum Beispiel aus einer falschen Beratung durch einen Steuerberater oder Anwalt. Hier greift dann die Berufshaftpflichtversicherung.
Für welche Branche ist welche Versicherung wichtig?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem für beratende Berufe und Dienstleistungen wichtig, etwa für Rechtsanwälte oder Steuerberater. Bei der Betriebshaftpflicht liegt der Fokus eher auf der Absicherung von Unternehmen und deren Mitarbeitern. Das betrifft Industriebetriebe genauso wie Handwerker, Einzelhändler, Restaurant-Inhaber, Hotel-Betreiber oder Transportunternehmen.
Doch Achtung: Eine Betriebshaftpflicht- ersetzt keine Berufshaftpflichtversicherung und umgekehrt. Beide ergänzen sich, wenn die drei Schadenarten (Personen-, Sach- und Vermögensschaden) versichert sein sollen. Deshalb kann es durchaus Sinn machen, wenn ein Unternehmer oder Freiberufler beide Gewerbeversicherungen abschließt. Denn auch ein Anwalt ist zum Beispiel nicht davor gefeit, dass ein Besucher in seinem Büro über ein schlecht verlegtes Computerkabel stolpert und sich dabei schwer verletzt. Eine Berufshaftpflichtversicherung allein würde ihm in diesem Fall nichts nützen. Wichtig zu wissen: Je nach Versicherer kann es bei den Leistungsangeboten häufig auch Überschneidungen und Mischformen zwischen den beiden Versicherungsarten geben. So können zum Beispiel in einer Berufshaftpflicht auch Personen- und Sachschäden mitversichert sein.
Was ist passiver Rechtsschutz?
Bei aller Unterschiedlichkeit haben die Berufs- und Betriebshaftpflicht auch Gemeinsamkeiten. Bei beiden Versicherungen sind die Höhen der Deckungssummen frei wählbar und beide bieten außerdem einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet: Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob die Haftpflichtansprüche des Geschädigten berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt er den unbegründeten Anspruch ab und übernimmt auch die Kosten dafür.
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