Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Experte. © privat
  • Von Oliver Lepold
  • 08.11.2021 um 11:17
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Wenn Beamte dienstunfähig werden, erhalten sie nicht automatisch Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – es sei denn, in der BU ist eine Dienstunfähigkeitsklausel – kurz: DU-Klausel – integriert. Makler und BU-Experte Philip Wenzel spricht im Interview über die Typologie von DU-Klauseln, was sie unterscheidet – und wer sie braucht.

Pfefferminzia: Wie groß ist die heutige Bandbreite an DU-Klauseln am Markt für BU-Policen?

Philip Wenzel: Es gibt echte, unechte und fast echte DU-Klauseln. Die echte DU-Klausel leistet, wenn eine Versetzung in den Ruhestand vorliegt und zudem ein amtsärztliches Zeugnis. Hier gibt es etwa sieben oder acht Anbieter am Markt. Mittlerweile reicht für keinen BU-Anbieter mehr allein die Versetzung in den Ruhestand aus. Eine solche unwiderlegliche Vermutung gibt es seit der Privatisierung der Post nicht mehr. Bei einer fast echten DU-Klausel darf der Versicherer prüfen, ob es außer medizinischen Gründen noch disziplinarische oder wirtschaftliche Gründe für die Versetzung gibt, die eine BU-Leistung ausschließen. Auch hier sind es etwa sieben Anbieter, darunter Generali, Huk und Debeka. Unechte DU-Klauseln sind hingegen nicht leicht zu erkennen. Dort heißt es meist, dass der Beamte in den Ruhestand versetzt wurde und dauerhaft dienstunfähig ist. Diese kumulative Verknüpfung zweier Auslöser sorgt dafür, dass der Versicherer nachprüfen darf und zu einer abweichenden Einschätzung kommen kann.

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Was umfasst eine spezielle DU- Klausel und wer braucht sie?

Die spezielle DU-Klausel bezieht sich auf einen Nebensatz in Paragraf 26 des Beamtenstatusgesetzes. Dort heißt es, dass die Länder für bestimmte Beamtengruppen das Gesetz im Hinblick auf die Definition der Dienstunfähigkeit abweichend festlegen können. Das betrifft Polizisten, den Justizvollzug und Feuerwehrleute – allerdings nicht in jedem Bundesland. In Bayern zum Beispiel sind Feuerwehrleute nicht betroffen. Die betreffenden Beamten sind nur dienstunfähig, wenn sie den speziellen Anforderungen an ihren konkreten Dienst nicht mehr genügen können. Die allgemeine DU bezieht sich demgegenüber immer auf das Amt. Daher kann ein Beamter bei allgemeiner DU einfach auf ein anderes Amt verwiesen werden, ein Lehrer zum Beispiel auf ein Forstamt. Der Dienstherr kann ihn auch zu einer Umschulung zwingen. Allerdings kann er den Lehrer nicht etwa ins Sekretariat schicken, weil Lehrer Länderbeamte sind und Sekretariate stets von der Kommune geführt werden.

Muss eine spezielle DU-Klausel immer extra gebucht werden oder ist diese unter Umständen bereits in der „normalen“ DU-Klausel enthalten?

Es gibt Anbieter, die hier nicht unterscheiden zwischen allgemeiner und spezieller DU. Bei diesen ist folglich eine spezielle DU automatisch mitversichert. Dazu gehören Condor, Ergo, Debeka, Huk-Coburg und nach meiner Lesart auch die Sparkassenversicherungen. Bei anderen kann sie hinzugebucht werden. Der Vorteil ist der einfachere Nachweis für den Kunden.

Wenn sie als Auslöser bei Beamten gar nicht so eine große Rolle spielt, muss man die DU-Klausel dann eher als ein reines Marketing-Instrument von Versicherern betrachten?

Nein, denn man weiß ja vorher nicht, wie ein BU-Leistungsfall konkret abläuft. Die Beweislast liegt bis zum Ende beim Kunden, er muss nachweisen, dass neben der DU auch die BU erfüllt ist. Der Versicherer kann medizinische Gutachten anfordern, die Tätigkeitsbeschreibung anfechten et cetera, was alles Zeit und Nerven kostet. Mit einer DU-Klausel – auch einer unechten – ist der Nachweis durch ein amtsärztliches Zeugnis und eine Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn erbracht. Die Leistung erfolgt schneller. Damit kommt es zu einer Beweislastumkehr, dann muss der Versicherer gegebenenfalls nachweisen, dass der BU-Fall doch nicht vorliegt.

Erwarten Sie für die nächsten Jahre Änderungen der Versicherer in Bezug auf die DU-Klauseln?

Es werden neue Versicherer mit DU-Klauseln in den Markt kommen, weil die Zielgruppe Beamte spannend ist. Innovationen im Sinne einer Verbesserung der DU-Klausel kann es aber kaum geben, denn noch einfacher geht es kaum. Lediglich bei Zeitsoldaten sehe ich noch Luft nach oben, denn dort ist die Versorgung mit 75 Prozent des Gehaltes zwar gut, aber zeitlich begrenzt je nach Anzahl der bereits absolvierten Dienstjahre – maximal sind 60 Monate nach zwölf Jahren Dienst möglich. Für Lehrer und Verwaltungsbeamte, die eine viel größere und attraktivere Zielgruppe als Soldaten darstellen, könnte ich mir vorstellen, dass die Tarife noch günstiger werden.

Worauf ist speziell bei Lehrern und Verwaltungsbeamten neben der DU-Klausel bei der Auswahl des BU-Tarifs noch zu achten?   

Die ersten fünf Jahre Wartezeit müssen generell sauber versichert werden, weil dann noch keine Ansprüche bestehen. Es ist aber übertrieben, jeden Beamten bis 67 zu versichern. Meist ist mit 60 bereits das Maximum von 71,75 Prozent Versorgungsniveau erreicht, die bestehende Lücke wird immer geringer, je länger der Beamte dient. Man sollte die DU-Klausel als ein Kriterium in Beziehung setzen zu den anderen wichtigen Faktoren bei Abschluss einer BU. Bei Lehrern sollte man stets auch ein Auge auf die Ausschlüsse haben. Angenommen ich habe einen Lehrer, den ich einerseits mit DU-Klausel und Ausschlüssen bei einem BU-Versicherer und andererseits ohne DU-Klausel und ohne Ausschlüsse bei einem anderen Versicherer unterbringen könnte, dann würde ich zu Letzterem raten.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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