- Von Manila Klafack
- 16.11.2021 um 12:33
Die Beratung soll von einem konkreten Produkt getrennt werden – so die Idee der Honorarberatung und als Gegensatz zum Produktverkauf gegen Provision. Dazwischen findet sich die Vermittlung von Nettotarifen. Grundsätzlich bekommt der Vermittler bei Nettotarifen keine Provision vom Produktgeber, sondern eine vorher vereinbarte Vermittlungsvergütung oder ein Vermittlungshonorar. Er handelt also ebenfalls provisionsunabhängig. Dabei wird in Deutschland der Begriff Nettotarif oder Nettopolice sehr oft verwendet, ohne, dass dafür eine einheitliche, rechtsverbindliche Definition existiert.
„Das Geschäftsmodell Bruttopolice ist überholt“
Welche Honorarformen ein Berater wählen kann
Neben der Transparenz bei den Kosten durch den Wegfall der klassischen Abschluss- und Bestandskosten bieten Nettopolicen weitere Vorteile. Zum Beispiel liegen die laufenden Kosten, oft bemessen am Fondsguthaben, unter denen von Bruttotarifen. Doch nicht nur die Effektivkosten allein sollten bei der Auswahl eines Produktes entscheidend sein.
Die Investition in Fondsanlagen ist ein wichtiges Kriterium
Eine wichtige Rolle spielen ebenfalls die Historie und Solidität des Versicherers. Auch, welche Fondsanlagen im Produkt vorgesehen sind beziehungsweise vom Versicherungsnehmer gewählt werden können, sind entscheidende Kriterien. So bieten manche Versicherer in ihren Nettotarifen günstige Institutionelle Fondstranchen an. Wie hoch die Kosten für die Kapitalanlage sind, in die investiert wird, macht einen großen Unterschied aus, ebenso, wie flexibel der Versicherer in der Ansparphase, aber auch in der Auszahlphase, ist.
Bislang haben sich Nettotarife hauptsächlich im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen angesiedelt. Sachversicherungen bilden eher noch die Ausnahme. Die breite Akzeptanz fehlt. Gleichwohl gibt es durchaus Berater und Vermittler, die in dieser Sparte erfolgreich auf Nettotarife umgestellt haben.
Im Sachbereich sind Nettotarife noch nicht angekommen
Jedoch dürfte die Zurückhaltung bei Hausrat-, Wohngebäude- und anderen Sachversicherungen auf mangelnde Angebote seitens der Versicherer zurückzuführen sein. Oft wird bei den sogenannten Sach-Nettotarifen lediglich die laufende Courtage des Maklers herausgerechnet. An diese Stelle tritt die Vermittlungs- oder Honorarvereinbarung. Alternativ könnte ein Makler die Vermittlung von Sachversicherungen in eine Servicevereinbarung inkludieren. Kunden haben davon allerdings einen vergleichsweise geringen Vorteil und der Berater mehr Aufwand.
Versicherer, die auch im Sachbereich ihre Kosten merklich weiter als nur die herausgerechnete Courtage senken, könnten von der grundsätzlich vorhandenen Bereitschaft zu Nettotarifen profitieren. Makler, die solche Tarife in ihre Beratung einbauen, sind nochmals deutlich wettbewerbsfähiger. Den Knoten aber müssten die Versicherungsunternehmen zerschlagen und wie auch bei der Lebensversicherung an ihre Kosten ran.
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