- Von Oliver Lepold
- 23.11.2021 um 09:47
Bei der Beratung von Beamten zur Arbeitskraftabsicherung müssen Vermittler zunächst herausfinden, wie hoch die Ansprüche ihres Kunden bei einer Dienstunfähigkeit gegenüber dem Dienstherrn tatsächlich ausfallen. So kann die Versorgungslücke und darauf basierend die angemessene Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente errechnet werden.
Es besteht eine Wartezeit von fünf Dienstjahren nach Aufnahme in den Beamtenstatus. Das bedeutet, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit in der Regel kein Ruhegehalt vom Dienstherrn, sondern werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da es auch dort Wartezeiten gibt, haben sie allenfalls Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese leistet, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.
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Nur bei einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung – eine Beschädigung, die dem Beamten ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich widerfährt und zur Dienstunfähigkeit führt – erhalten Beamten auf Probe eine staatliche Versorgung. Diese wird dann analog zu Beamten auf Lebenszeit ermittelt.
Dienstbezüge mal Ruhegehaltsatz
Werden Beamte auf Lebenszeit aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie ein Ruhegehalt. Dessen Höhe berechnet sich anhand zweier Variablen: der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und des Ruhegehaltssatzes.
Die ruhegehaltsfähigen Bezüge setzen sich zusammen aus dem Grundgehalt, der Familienzulage und Amts- oder Strukturzulagen. Grundlage ist die jeweils aktuelle Besoldungsstufe, sofern sie bereits mindestens seit zwei Jahren besteht. Ist der Beamte erst kürzlich in seine aktuelle Besoldungsstufe hochgerückt, so gilt entweder die davor bestehende Besoldungsstufe oder es wird gequotelt.
Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 Prozent. Dazu zählen auch Wehrdienst, drei Jahre Studium, fünf Jahre Ausbildung und Elternzeiten dazu. Nach 40 Jahren wird das Maximum von 71,75 % Prozent erreicht. Wer vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, erhält einen Bonus auf seine Zurechnungszeit addiert. Dieser liegt bei zwei Drittel der noch bis zum 60. Lebensjahr ausstehenden Dienstjahre. Bei einem 45-jährigen dienstunfähig gewordenen Beamten zum Beispiel, der 20 ruhegehaltsfähige Dienstjahre aufweist, ergeben sich so 20 x 1,79375 + (60 – 45) x (2/3) = 45,875 Prozent.
Mindestversorgungsgrenzen beachten
Der so errechnete Ruhegehaltssatz wird nun mit den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen multipliziert. Von dem Ergebnis ist schließlich der Versorgungsabschlag abzuziehen. Dieser beträgt für jeden vor der Regelaltersgrenze liegenden Monat 0,3 Prozent – maximal jedoch 10,8 Prozent. Bei einem Dienstunfall kommt der Abschlag nicht zur Anwendung.
Hat man das Ergebnis errechnet, muss es mit den beiden vom Beamtenbesoldungsgesetz festgelegten Mindestversorgungen verglichen werden. Das Ruhegehalt beträgt demnach entweder mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder mindestens 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. Die für den Beamten vorteilhaftere Mindestversorgung kommt zur Anwendung, falls das errechnete Ruhegehalt darunter liegt. Der Mindestanspruch für Beamte auf Lebenszeit liegt bei 1.800 Euro.
Viele Anbieter bieten Rechentools, zum Beispiel hier, hier, hier oder hier.
https://www.diebeamtenversorgung.de/du-rechner
https://www.paulsen.info/dienstunfaehigkeitsversicherung/ruhegehalt-dienstunfaehigkeit.php
https://secure.versorgungskammer.de/ruhegehaltsrechner/beamter.html
http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp
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