Die Ampel-Parteien stellten am Mittwoch in Berlin ihren Koalitionsvertrag vor (von links): FDP-Chef Christian Lindner, SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz sowie die Grünen-Chefs Annalena Baerbock und Robert Habeck (zweiter von rechts). © picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
  • Von Lorenz Klein
  • 24.11.2021 um 17:18
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Es ist vollbracht: SPD, Grüne und FDP haben am Mittwoch in Berlin ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Welche Pläne die Ampel bei den Themen hat, die vor allem Versicherungsvermittler betreffen – sei es Rente, Vorsorge oder Steuern – erfahren Sie hier.

„Die Ampel steht“, verkündete ein sichtlich stolzer Olaf Scholz am Mittwochnachmittag in Berlin. Der SPD-Politiker, der wohl schon bald der nächste Kanzler Deutschlands sein wird, versprach bei der Präsentation des Koalitionsvertrags, dass das neue Ampel-Bündnis „mehr Fortschritt wagen“ wolle – und schloss damit an die berühmten Worte des früheren SPD-Kanzlers Willy Brandt „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ an.

Kein Wort zum Provisionsdeckel

„Ein Bundesfinanzminister dient dem Land“, reihte sich FDP-Chef Christian Lindner gegen 15.45 Uhr in die feierliche Grundstimmung der Neu-Koalitionäre ein. Lindners Berufung zum Bundesfinanzminister dürfte vor allem unter Versicherungsvermittlern für Aufatmen gesorgt haben – und die Handschrift des FDP-Politikers zeigt sich vor allem daran, welche Ideen nicht in den 177-seitenstarken Koalitionsvertrag (Download hier) aufgenommen wurden: Maximalforderungen von Grünen-Vertretern wie ein generelles Provisionsverbot oder eine Erweiterung der Bafin-Aufsicht auf 34f-Vermittler tauchen im Vertrag jedenfalls nicht auf. Auch die Schlagworte „Honorarberatung“, „Provisionen“ oder „Vermittler“ führen zu keinerlei Treffern im Dokument.  

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Welche konkreten Pläne die Ampel bei Themen hegen, die insbesondere Versicherungsvermittlern unter den Nägeln brennen, haben wir im Folgenden zusammengestellt:

Wie geht es mit der Rente weiter?

Die Ampel-Koalitionäre garantieren ein Rentenniveau von 48 Prozent und versprechen die Rente nicht zu kürzen, auch eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus soll es nicht geben. Der Beitragssatz soll zudem „in dieser Legislaturperiode“ nicht über 20 Prozent steigen.

„Um diese Zusage generationengerecht abzusichern“, wie es heißt, wollen die Parteien „zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen“. Damit ist der Einstieg in eine Aktien-Rente gemeint – ein Wunschprojekt der FDP.

Diese teilweise Kapitaldeckung in der Rente soll „als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen“, heißt es. Dazu werden in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 ein Kapitalstock von 10 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln zugeführt. Dabei wird betont dass der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente „für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt“ sein müsse. Zudem soll es der Deutschen Rentenversicherung erlaubt sein, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen.

Weiter heißt es, dass man die umlagefinanzierte Rente stärken wolle „durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung“.

Zudem macht sich die Koalition dafür stark, den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenberechnung wieder zu aktivieren. Dies soll rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 passieren. Damit kommt die Ampel einer Forderung von Wirtschaftsexperten nach, um sprunghafte Rentenerhöhungen im Sinne der Generationengerechtigkeit zu vermeiden. Die Renten dürften daher womöglich schon bereits zum Juli 2022 nur etwa halb so stark steigen, wie es sonst der Fall wäre.

Darüber hinaus werden „Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand“ in Aussicht gestellt.

Was ist in der bAV geplant?

„Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter“, heißt es im Vertrag. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wollen die Koalitionäre stärken, „unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“, wie es heißt. Zusätzlich müsse das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden, so der Plan.

Private Vorsorge und Riester-Rente im Blick

Zudem bleibt es dabei, dass die drei Parteien „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren“ wollen. Man wolle dazu „das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen“. Daneben wird die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte „mit höheren Renditen als Riester“ geprüft. Über eine Förderung solle unteren Einkommensgruppen Anreize geboten werden, diese Anlageprodukte in Anspruch zu nehmen. Für laufende Riester-Verträge soll ein Bestandsschutz verankert werden. Den Sparerpauschbetrag will die Ampel auf 1.000 Euro erhöhen.

Opt-out für Selbstständige

Für Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll es eine Pflicht zur Altersvorsorge (mit Wahlfreiheit) geben. Selbstständige sind demnach in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines „einfachen und unbürokratischen“ Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.

Grundrente

Die Grundrente soll im Laufe der Wahlperiode evaluiert werden, inklusive Verbesserungsvorschläge, etwa was den Prüfungsaufwand bei Kapitalerträgen betrifft.

Rentenbesteuerung

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Alterseinkünftegesetz soll umgesetzt werden. Eine doppelte Rentenbesteuerung werde man auch in Zukunft vermeiden, heißt es. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.

Restschuldversicherung

Bei Restschuldversicherungen will die Koalition den Abschluss des Versicherungsvertrages und den Abschluss des Kreditvertrags zeitlich um mindestens eine Woche entkoppeln.

Seite 2: Was passiert bei GKV, PKV, Pflege und Solvency II?

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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