- Von Lorenz Klein
- 06.12.2021 um 15:58
„Für laufende Riester-Verträge soll ein Bestandsschutz verankert werden“ – so steht es im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition (wir berichteten). Wie ein Bekenntnis zur Riester-Rente klingt das nicht gerade. Wenn es dann auch noch heißt, dass das neue Bündnis aus SPD, Grünen und FDP „die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester“ prüfen wolle, erscheinen die Aussichten für die kürzlich 20 Jahre alt gewordene Riester-Rente reichlich trübe.
Das plant die Ampel bei Rente, Altersvorsorge und Gesundheit
BVK lehnt Riester-Übertragung auf Vorsorgefonds entschieden ab
Bund der Versicherten enttäuscht über Koalitionsvertrag
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) räumt ein, dass es mit Riester so nicht weitergehen kann. „Wir brauchen einen kompletten Neustart“, sagt GDV-Geschäftsführer Peter Schwark – und knüpft damit verbal an das Ziel der drei Parteien an, die „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren“ wollen, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Doch Schwark wünscht sich den „kompletten Neustart“ eindeutig innerhalb des Systems der Riester-Rente – und will hier vor allem bei der staatlichen Förderung ansetzen, die „viel von ihrer einstigen Anreizwirkung eingebüßt“ habe, wie er sagt.
Schwark verweist dazu auf aktuelle Berechnungsbeispiele seines Verbandes. Diese zeigten, dass die schleichende Entwertung der staatlichen Zulagen durch Inflation vor allem Menschen aus unteren Einkommensgruppen treffe, so Schwark, „die ausschließlich von Zulagen profitieren und nicht von Steuervorteilen“.
Demnach müsse ein alleinstehender Mann, der den Mindestlohn verdient, im nächsten Jahr 3,22 Euro einzahlen, um einen Euro vom Staat dazuzubekommen. 2002 musste er hingegen nur 2,66 Euro aus eigener Tasche in den Vertrag einzahlen, um umgerechnet einen Euro Förderung zu erhalten (siehe erste Grafik). Noch stärker sei der Effekt bei einer alleinstehenden Mutter mit einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro und zwei Kindern (geboren vor 2008): Während sie 2002 lediglich 44 Cent für einen Förder-Euro selbst aufbringen musste, wären es im kommenden Jahr mit 81 Cent fast doppelt so viel. „Je nach Einkommens- und Familiensituation sind sogar noch höhere Einbußen möglich“, heißt es seitens des GDV.
Schwark fordert daher von der Ampel-Regierung, die bislang starren Zulagen durch ein „einfaches, dynamisches Fördersystem“ zu ersetzen. „Denkbar wäre zum Beispiel, dass der Staat zu jedem eingezahlten Euro 50 Cent dazugibt“, wiederholt Schwark eine Forderung, die der Verband bereits 2019 vergeblich hervorbrachte. So ließe sich der schleichende Wertverlust der Zulagen vermeiden, findet der GDV-Manager, der außerdem an die neue Regierung appelliert, den Kreis der Förderberechtigten auszuweiten und die Beitragsgarantie zu lockern, um höhere Renditen zu ermöglichen.
Das Problem, das Schwark mit Blick auf die Riester-Zulagen beschreibt, nennt sich „kalte Progression“. Denn wer die volle staatliche Unterstützung bekommen möchte, muss bislang inklusive der Zulagen vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Während jedoch die Löhne heute wesentlich höher seien als 2002, wie Schwark schildert, sei die Grundzulage lediglich einmal angehoben worden – das war 2018: Von 154 Euro stieg die Grundzulage damals auf 175 Euro.
Eigenbeiträge haben sich laut GDV schneller verteuert als die Preise
Die Folge: Sparende müssen nunmehr einen höheren Eigenbeitrag leisten, um die volle Förderung in Anspruch nehmen zu können. „Die individuellen Ausgaben für die private Altersvorsorge sind deshalb für viele Kunden stärker gestiegen als die allgemeine Teuerungsrate“, schlussfolgert Schwark. Der alleinstehende Mindestlohnempfänger aus obigem Beispiel musste demnach 2002 einen Eigenbetrag von 409 Euro leisten, im kommenden Jahr werden es laut GDV-Berechnungen 564 Euro sein. Das seien 37,8 Prozent mehr, verglichen mit einem Anstieg der Preise um 31,2 Prozent, argumentiert der Verband. Für die alleinerziehende Mutter sind es danach mit 442 Euro sogar 93 Prozent mehr als 2002 (siehe zweite Grafik).
Für die erwähnten Beispielrechnungen unterstellt der GDV ein Jahreseinkommen von 18.730 Euro, das ein Mindestlohnempfänger 2022 verdienen würde. Da es zur Einführung von Riester noch keinen gesetzlichen Mindestlohn gab, habe man diesen Betrag mit der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate abgezinst. Heißt: 2002 entsprachen rund 14.300 Euro derselben Kaufkraft. Am Beispiel der alleinerziehenden Mutter waren demnach 25.000 Euro 2002 gut 19.000 Euro wert. Zudem wurde die stufenweise Riester-Einführung in den Beispielen ignoriert und unterstellt, dass die Förderregeln bereits zum Start den seit 2008 gültigen entsprechen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren