- Von Manila Klafack
- 07.12.2021 um 12:26
„Ablenkung ist auch bei Fahrradfahrern ein Unfallrisiko“, warnt Jochen Haug, Schadenvorstand der Allianz Versicherungs-AG, auf Basis einer aktuellen Umfrage. Das Marktforschungsinstitut Ipsos Nürnberg befragte im Auftrag des Allianz Zentrum für Technik (AZT) in 1.205 Telefoninterviews repräsentativ ausgewählte Radfahrer – und die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge.
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Jeder vierte (27 Prozent) Fahrradfahrer nutzt demnach Kopfhörer oder Earplugs beim Fahren. Unter den 18- bis 24-Jährigen sind es drei von vier Personen (71 Prozent). Über alle Altersklassen führt die Hörernutzung auf dem Fahrrad zu einem um 52 Prozent höheren Unfallrisiko. „Ein Mythos ist, dass die Gefahr nur in der akustischen Beeinträchtigung liegt. Vielmehr erweisen sich die kognitive und emotionale Wegwendung als heimlicher Aufmerksamkeitskiller“, erklärt Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im AZT. Anders gesagt: Wer mit dem Kopf ganz woanders ist, fährt auch weniger sicher.
Ein weiteres Viertel (27 Prozent) der befragten Fahrradfahrer bestätigt, ein befestigtes Display während der Fahrt zu nutzen. Jeder Zehnte gibt die Nutzung mit „sehr häufig“ oder „häufig“ an. Das lenke deutlich vom Straßenverkehr ab und erhöhe das Unfallrisiko um fast 40 Prozent, betonen die Unfallexperten.
Bis zu 100 Euro Bußgeld möglich
Hingegen ist das Telefonieren beim Radfahren über alle Altersklassen hinweg betrachtet weniger relevant. Nur knapp 3 Prozent der Befragten gaben an, dass sie „sehr häufig“ oder „häufig“ auf dem Rad telefonieren oder texten. Junge Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren bilden hier eine Ausnahme. Fast jeder Zweite schließt das Telefonieren (47 Prozent) und das Texten (45 Prozent) nicht aus. 11 Prozent telefonieren, 15 Prozent texten „sehr häufig“ oder „häufig“ mit dem Handy in der Hand.
Allerdings kann die Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs ein Bußgeld zur Folge haben (Paragraf 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung). Auch beim Radfahren ist jedes elektronische Gerät in der Hand verboten, die Bedienung von am Fahrrad fixierten Geräten ist den Verkehrsverhältnissen anzupassen. Verstöße werden mit 55 bis 100 Euro geahndet.
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