- Von Manila Klafack
- 13.12.2021 um 10:24
Wer ein Foto oder Video erstellt, ein Gedicht oder einen anderen Text schreibt, malt oder komponiert, der ist Urheber all seiner Werke. Damit unterliegen diese kreativen Leistungen automatisch dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das geistige Eigentum soll damit geschützt und insbesondere die finanzielle Vergütung des Erschaffers gewährleistet werden.
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Räumt ein Urheber einem anderen nun Nutzungsrechte an seinem Werk ein, kann der das Foto, den Text oder das komponierte Lied je nach Vereinbarung verwenden. Allerdings kursieren heutzutage im Internet viele urheberrechtlich geschützte Werke – vor allem Fotos –, die schnell und einfach ohne entsprechendes Nutzungsrecht heruntergeladen werden können, wobei sich die Nutzer dessen häufig gar nicht bewusst sind.
Auf die Nutzungsrechte achten
Gerade für Freiberufler aus der Marketing-, Medien- und Werbebranche ist das Risiko hoch, ein Urheberrecht zu verletzen. Zum Beispiel, wenn die Lizenzen für eingekaufte Fotos zwar für den Einsatz auf der eigenen Homepage, aber nicht für ein Unternehmensprospekt oder die Facebookseite eines Geschäftspartners gelten. Es ist daher wichtig, immer darauf zu achten, welche Rechte genau erworben wurden. Das gilt ebenfalls, wenn etwa eigens ein Fotograf für Image-Bilder beauftragt wird. Auch hier gehen nicht automatisch alle Rechte an den Auftraggeber über.
Das leistet eine Berufshaftpflicht
Urheberrechts-Verletzungen können erhebliche Vermögensschäden im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich verursachen. In der Regel droht eine Abmahnung mit Schadenersatzanforderungen und Unterlassungsklage. Vor den Folgen aus solchen Ansprüchen können sich Freiberufler und Unternehmer mit einer Berufshaftpflichtversicherung, die auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genannt wird, schützen.
Wichtig zu wissen: Die Absicherung von Kosten aus der Verletzung von Urheberrechten ist keine Standard-Deckung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Gerade wenn es um reine Abmahnkosten geht, muss das explizit in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) mitversichert sein. Unter Umständen kann bei solchen Abmahnungen auch eine Rechtsschutzversicherung helfen, wenn diese explizit für derartige Vorgänge Versicherungsschuz bietet.
Passiver Rechtsschutz
In der Regel gehören auch Beratungsfehler, Fristversäumnisse, eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder des Datenschutzes, Reputationsschäden sowie Betrugsschäden durch Dritte zu den versicherten Risiken einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Inklusive ist dabei der sogenannte passive Rechtsschutz. Der Versicherer prüft immer, ob eine Forderung überhaupt rechtmäßig ist. Daher der Tipp an Versicherungskunden: Niemals in eine Forderung einwilligen, bevor die Versicherung konsultiert wurde.
Influencer und Blogger
Neben den klassischen Medienleuten gibt es in der digitalen Welt auch immer mehr Influencer oder Blogger. Sie leben praktisch davon, regelmäßig Content zu produzieren und bewerben auf ihren Social-Media-Kanälen häufig auch Produkte. Schnell landet da schon mal ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf dem Facebook-Account, oder es wird vergessen, einen Beitrag als Werbung zu kennzeichnen. Die Konsequenz: eine Abmahnung im Briefkasten. So kann eine Vermögensschaden-Haftpflicht auch für diese neuen Berufsgruppen von existenzieller Bedeutung sein.
Grundsätzlich gilt also: Keine Verwendung von Texten, Bildern etc., wenn die Urheberschaft nicht klar ist beziehungsweise wenn es keine Nutzungsvereinbarung mit dem Urheber gibt. Wer das trotzdem macht oder sogar zum „Wiederholungstäter“ wird, muss dann auch damit rechnen, dass ihm der Versicherungsschutz wegen einer Vorsatzhandlung versagt wird.
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