- Von Juliana Demski
- 15.12.2021 um 10:43
In der Zeit zwischen Januar und September 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 10.682 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 14,5 Prozent weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres und 25,7 Prozent weniger als noch 2019. Der rückläufige Trend der vergangenen Monate habe sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, bis September 2021 fortgesetzt.
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Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen aus der Zeit zwischen Januar und September 2021 auf rund 45,5 Milliarden Euro, wie die Statistiker weiter mitteilen. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatten sie noch bei etwa 39,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass von Januar bis September 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hätten als in den ersten neun Monaten 2020, schreibt Bundesamt.
Am häufigsten war das Baugewerbe betroffen; die Gerichte verbuchten hier 1.821 Insolvenzfälle. Zum Vergleich: Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es 1.988. Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen – darunter die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter – wurden 1.141 Insolvenzen gemeldet (Januar bis September 2020: 1.347).
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Plötzlicher Anstieg im November 2021
Ein eher weniger positives Bild zeigte sich nun aber im November 2021. Denn in diesem Monat stieg die Zahl der beantragten Insolvenzanträge plötzlich um 43,8 Prozent gegenüber Oktober 2021 – und das, obwohl diese im Vergleich zu Oktober 2020 zuletzt um 29,2 Prozent gesunken war. Den Bundesstatistikern zufolge handelt es sich dabei jedoch um vorläufige Angaben.
Im Vergleich zu November 2020 lag die Zahl im November 2021 um 20,3 Prozent höher. „Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu November 2019 (minus 29,4 Prozent) geführt hatte“, kommentiert Destatis.
Verbraucherinsolvenzen stark gestiegen
Weitaus mehr Sorge bereitet die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen. Hier ging es in der Zeit zwischen Januar und September 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 74,9 nach oben. Destatis zufolge gibt es für diesen Anstieg jedoch eine einfache Erklärung: das Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren.
Es sei also davon auszugehen, „dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren“, schreibt Destatis. Gegenüber dem Zeitraum Januar bis September 2019 stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 um 25,7 Prozent.
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