- Von Manila Klafack
- 20.12.2021 um 14:40
Die Anlageberatung von Banken und Sparkassen zeigt deutliche Mängel. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Finanzaufsicht Bafin. In ihrer aktuellen Publikation „Bafin-Journal“ berichtet die Behörde von „schwerwiegenden Beanstandungen“. Die Aufsichtsbehörde hatte erstmals in anonymen Testkäufen, dem Mystery Shopping, die Kundenberatung der Institute bei jeweils drei unterschiedlichen Kundenprofilen untersucht.
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Zwar sei die Stichprobe mit insgesamt 36 Testkäufen zu klein, um repräsentative aufsichtliche Schlussfolgerungen ziehen zu können, wie es hieß. Gleichwohl habe sich ein erster direkter und authentischer Blick auf die Marktrealität geboten. Insbesondere wichtige Informationsdokumente seien demnach nicht übergeben worden. Konkret ging es um die Geeignetheitserklärung sowie um die Kosteninformation des Produkts – dem Kunden dies auszuhändigen, ist gesetzlich vorgeschrieben.
„Die Fehlerquote war auf den ersten Blick auffällig: In zwölf von 36 Beratungsgesprächen – also in jedem dritten – wurden wichtige Informationsdokumente nicht übergeben“, wird Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und zugleich Verbraucherschutzbeauftragter der Bafin, im Journal zitiert.
Viele Beanstandungen bei Senioren-Beratung
In fünf Fällen habe die Geeignetheitserklärung gefehlt, in vier Fällen seien keine Kosteninformationen ausgehändigt worden. Bei weiteren drei Testkäufen hätten beide Dokumente gefehlt. Bei allen getesteten Banken und bei allen Kundenprofilen habe es Defizite gegeben. Besonders beim Testkundenprofil „Seniorinnen und Senioren“ sei die Hälfte der Beanstandungen aufgetreten.
„In den höheren Altersgruppen kommen verschiedene Einzelrisiken zusammen, das macht Ältere zu einer besonders verwundbaren Kundengruppe. Eine Häufung von Auffälligkeiten war also zu befürchten – und die Daten bestätigen das“, so Bock weiter.
Verbraucherschützer rufen erneut nach einem Provisionsverbot
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht sich angesichts dieser Ergebnisse in seiner Forderung nach einem Provisionsverbot in der Anlageberatung bestätigt. „Dass Banken und Sparkassen schon bei einfachen Verbraucherinformationen gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, ist ein Weckruf. In jedem dritten Beratungsgespräch fehlten vorgeschriebene Informationsdokumente. Damit zeigt sich einmal mehr: Transparenz als Schutzschild gegen schlechte Beratung funktioniert nicht. Der VZBV fordert deshalb ein umfassendes Verbot von Provisionen und klare gesetzliche Vorgaben für Anlageempfehlungen“, kommentierte VZBV-Vorstand Klaus Müller in einem Statement.
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