Erklärt in seinem Gastbeitrag die Sache mit der Verrentung: Makler Benjamin Adamietz. © Adamietz & Kollegen GmbH
  • Von Redaktion
  • 20.12.2021 um 15:42
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Einige Maklerinnen und Makler wollen im neuen Jahr kürzertreten oder gar in Rente gehen. Viele von ihnen machen sich jedoch Sorgen um ihren Bestand. Der Verkauf bringt kaum noch Geld – doch den Bestand einfach nur sang- und klanglos auslaufen zu lassen, erscheint vielen auch nicht als geeignete Option. Wozu der Versicherungsmakler Benjamin Adamietz in diesem Dilemma rät, erfahren Sie in seinem Gastbeitrag,

Vielen Maklern ist die Möglichkeit der Verrentung nicht geläufig. Sie müssen also nicht bis zum 80. Lebensjahr arbeiten oder gar ihren Bestand verkommen lassen. Unter der sogenannten Verrentung versteht man den Verkauf des eigenen Kundenbestands an einen Nachfolger. Im Gegenzug erhält der Makler einen bestimmten Prozentsatz oder festen Betrag, der ihm als Rente dient.

Worauf Makler achten sollten, wenn sie für ihren Bestand eine Rente erhalten wollen, zeigen die folgenden Punkte:

Den Käufer unter die Lupe nehmen

Der eigene Nachfolger kann gar nicht gründlich genug geprüft und gecheckt werden – schließlich ist er eine Garantie für die zukünftige Maklerrente. Das Spektrum reicht vom Führungszeugnis über Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform, Infoscore und Schufa bis zur eigenen Internetrecherche mitsamt Kundenbewertungen. Die Bonität und Zuverlässigkeit müssen ganz einfach stimmen.

Auf regionalen Bezug achten

Der „Zukünftige muss einen vergleichbaren Kundenbezug haben, die Stichworte Regionalität und persönliche Kundenbindung sind dabei von großer Wichtigkeit. Der infrage stehende Kundenstamm muss zur Sicherung der Rentenhöhe zumindest erhalten bleiben oder im günstigsten Fall sogar ausgebaut werden. Bestandskunden sollten weiterhin gepflegt werden, sie dürfen nicht abspringen oder sich anderweitig orientieren. Der fließende Übergang ist ebenso hilfreich wie eine identische Firmenphilosophie.

Die Werthaltigkeit des Bestandes erhöht die Maklerrente

Nachfolgeregelung und Kundenabrieb – zwei Dinge, die leider dazu gehören. Kundenabrieb ist gleichbedeutend mit Verlust bei den Bestandskunden. Er ist, wenn auch in vertretbarem Maße, kaum zu vermeiden. Umso entscheidender ist eine möglichst hohe Werthaltigkeit des Kundenstammes bei Festlegung auf die Maklerrente. Eine Übergabe über mehrer Wochen und Monate, bei dem sich die Kunden an den neuen Berater gewöhnen können, ist sehr hilfreich und steigert die Bestandssicherheit.

Steuern sparen dank Steuerberater

Erfahrungsgemäß haben Maklerinnen und Makler ihren Steuerberater des Vertrauens. Dessen Know-how, Erfahrung und Rat sind zu dem Thema Maklerrente besonders gefragt. Bei diesem Konstrukt lässt sich einiges an Steuern sparen – wenn es denn gekonnt und geschickt gemacht wird. Die Rente ist nicht per se steuerfrei und auch die Rechtsform des Bestandserwerbers ist ausschlaggebend.

Mit einem Fachanwalt Rechtssicherheit schaffen

Der Datenschutz hat für alle Beteiligten und Betroffenen einen hohen Stellenwert – auch für die Bestandskunden. Mit jedem von ihnen gibt es eine individuelle Regelung, ergänzt um die Gesetzgebung mit DSGVO und BDSG sowie die aktuelle Rechtsprechung. Der Nachfolger muss gegenüber den Bestandskunden dieselbe Gründlichkeit und Verlässlichkeit an den Tag legen, die sie bislang gewöhnt waren. Ideal ist die Beratung durch einen Fachanwalt. Das kostet deutlich weniger als die spätere kostenpflichtige Unterlassungserklärung – von einem Gerichtsverfahren ganz zu schweigen.

Über den Autor

Benjamin Adamietz ist selbstständiger Versicherungsmakler und Geschäftsführer des Maklerbüros Adamietz und Kollegen. 

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