- Von Juliana Demski
- 22.12.2021 um 17:07
Nachdem die Zusatzbeiträge im Januar 2021 im Schnitt von 1,1 auf 1,3 Prozent angestiegen sind, scheint eine weitere Erhöhungswelle zwar vorerst gestoppt – trotz zunehmender Belastungen durch die Corona-Pandemie. Der Staat hat dafür einen Steuerzuschuss in Höhe von 28,5 Milliarden Euro bewilligt. Trotzdem blieben die Beiträge „hoch“, findet Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen, beim Vergleichsportal Check 24.
AOK warnt vor Verdoppelung der GKV-Zusatzbeiträge
„GKV sollte nicht auf Dauer Bundesmittel brauchen“
Ärzteschaft bekennt sich zu dualem Versicherungssystem
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Beitragssätze ihrer Krankenkasse prüfen, denn in der Regel stehen günstigere Alternativen zur Verfügung“, so Güssow weiter. Denn auch bei konstanten Beiträgen lohne es sich für Versicherte, die Zusatzbeiträge und Leistungen der Kassen zu vergleichen.
Enormes Sparpotential
Hätten im laufenden Jahr alle Versicherten zur günstigsten bundesweit geöffneten Kasse gewechselt, wären laut dem Vergleichsportal Ersparnisse in Höhe von 6,4 Milliarden Euro möglich gewesen. Für einzelne Versicherte seien je nach Einkommen, Bundesland und bisheriger Krankenkasse sogar Ersparnisse von bis zu 624 Euro jährlich drin. Für die Rechnung ist Check 24 von einem Einkommen in Höhe von 58.050 Euro – und damit der Beitragsbemessungsgrenze 2021 – sowie von den Zusatzbeiträgen am 17. Dezember 2021 ausgegangen.
Bereits zum 1. Januar 2021 wurde zudem das Kassenwahlrecht reformiert und gesetzlich Versicherten der Wechsel einfacher gemacht. Heißt im Klartext: Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung können Versicherte nun alle zwölf Monate ihre Krankenkasse wechseln, statt wie vorher nach 18 Monaten.
„Für Versicherte bedeutet die verkürzte Bindungsfrist große Vorteile, da sie nun regelmäßig die Kasse wählen können, die in Bezug auf Beitragssätze oder Zusatzleistungen am besten zur aktuellen Lebenssituation passt“, kommentiert Daniel Güssow. „Für Versicherte, die im Januar 2021 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, besteht somit im Januar 2022 bereits die nächste Wechselmöglichkeit.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren