Ein Schild einer Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen: Die Union Reiseversicherung muss sich wegen einer „abstrakten“ Formulierung in ihren Klauseln bald vor Gericht verteidigen. © picture alliance/dpa | Oliver Berg
  • Von Juliana Demski
  • 18.01.2022 um 17:09
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Bei der Union Reiseversicherung ist eine Covid-19-Erkrankung als Grund für einen Reiserücktritt nicht versichert. Als Begründung nennt sie die Pandemie-Ausschlussklausel – und erhält von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zuerst eine Abmahnung und nun eine Klage. Sie findet die Formulierung zu „abstrakt“ und für die Kunden schlecht verständlich.

Die Union Reiseversicherung hat eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Hals. Der Grund: Die Verbraucherschützer empfanden eine Formulierung bezüglich eines Pandemie-Ausschlusses in der Reiserücktrittsversicherung als „abstrakt“ und für die Kunden nur schwer verständlich.

Aber von vorn: Die Versicherung schreibt auf ihrer Webseite, eine Covid-19-Erkrankung sei als Reiserücktrittsgrund nicht versichert, weil man „Schäden durch Pandemien“ ausschließe. „Das verstehen Verbraucherinnen und Verbraucher ganz anders“, meint Rita Reichard von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Denn in dieser Form seien normalerweise sogenannte Kumulschäden formuliert, die zeitgleich viele Personen beträfen – darunter fielen auch Kriege, Streiks und Kernenergie. „Hier geht es aber um die Erkrankung einzelner Versicherter“, so Reichard weiter. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist ein solch genereller Ausschluss des Versicherungsschutzes „intransparent und nicht mit den Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbar“.

Zunächst versuchten die Verbraucherschützer es mit einer Abmahnung und der Aufforderung, sich nicht mehr auf den Pandemie-Ausschluss zu berufen. Da der Versicherer daraufhin jedoch keine Unterlassungserklärung abgab, hat die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht München eingereicht. Laut Rita Reichard gilt für Verbraucher damit nach aktuellem Stand folgendes: „Eine Corona-Erkrankung ist nicht automatisch als Reiserücktrittsgrund ausgeschlossen, nur weil ein Versicherer das so schreibt. Vielmehr kommt es auf die Formulierung an“, fasst sie zusammen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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