Auf einem Aktenordner im Untersuchungsauschuss zum Wirecard-Skandal sind die Fahndungsfotos des ehemaligen Wirecard-Vorstandsmitglieds Jan Masalek aufgeklebt. © picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
  • Von Karen Schmidt
  • 19.01.2022 um 15:13
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Schadensersatzanspruch gegen die Aufsichtsbehörde Bafin im Skandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard verneint. Welche Begründung die Richter anführen.

Was ist geschehen?

Die Kläger sind Aktionäre des Zahlungsabwicklers Wirecard. Im Juni 2020 meldet das Unternehmen Insolvenz an, weil plötzlich 1,9 Milliarden Euro „fehlen“ (sie existieren schlicht nicht). Die Aktie geht in der Folge auf Talfahrt, die Anleger fahren herbe Verluste ein.

Die Aktionäre machen nun Schadensersatz zwischen 3.000 bis 60.000 Euro gegen die Aufsichtsbehörde Bafin geltend. Der Vorwurf: Die Bafin habe die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert, die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert und sei Hinweisen auf Gesetzesverstöße der Wirecard AG nicht ausreichend nachgegangen.

Das Urteil

Die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main haben die Klagen abgewiesen. Die Bafin nehme ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger, heißt es zur Begründung in einer Pressemitteilung. „Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der Bafin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz“, erklärte der Vorsitzende des Landgerichts.

Mit ihren Urteilen ist die Amtshaftungskammer des Landgerichts Frankfurt am Main einer bereits am 5. November 2021 ergangenen Entscheidung der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main gefolgt (2-08 O 98/21).

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung der 8. Zivilkammer ist Berufung eingelegt worden. Und auch gegen dieses Urteil können die Kläger Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen.

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Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare
presse@rechtecheck.de
Vor 3 Jahren

Dann bin ich mal gespannt, welche Halbwertszeit dieses Landgerichts-Urteil hat. Die Landgerichts-Ablehnungen zu EY hat das OLG München ja ziemlich schnell kassiert ( https://rechtecheck.de/news/olg-muenchen-wirecard-ey-erstes-urteil/ ) …
Beim Staat wäre für die Anleger natürlich am meisten zu holen.

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Vor 3 Jahren

Dann bin ich mal gespannt, welche Halbwertszeit dieses Landgerichts-Urteil hat. Die Landgerichts-Ablehnungen zu EY hat das OLG München ja ziemlich schnell kassiert ( https://rechtecheck.de/news/olg-muenchen-wirecard-ey-erstes-urteil/ ) …
Beim Staat wäre für die Anleger natürlich am meisten zu holen.

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