- Von Achim Nixdorf
- 25.01.2022 um 15:41
Ob Büromöbel oder Lagerbestände, ob Maschinen oder Werkzeuge, es besteht immer ein Risiko, dass das betriebliche Inventar eines Unternehmens beschädigt wird. Sei es durch einen Brand, ein gebrochenes Wasserrohr oder bei einem Diebstahl. Schutz vor solchen Schäden, die schnell existenzbedrohend sein können, bietet – ähnlich der Hausratversicherung im privaten Bereich – eine gewerbliche Inhaltsversicherung, häufig auch Inventar- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt.
Inhaltsversicherung – Junge Versicherer mischen den Markt auf
Ertragsausfall per Inhaltsversicherung absichern
Wie Sie eine Unterversicherung Ihrer Gewerbekunden vermeiden
Versichert sind durch eine solche Police in der Regel Schäden infolge von Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Im Ernstfall übernimmt sie die Kosten für die Instandsetzung und Wiederanschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars. Angesetzt wird dabei meist der Neupreis. Zu den versicherten Sachen zählen die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte.
Versicherungsschutz für Fremdeigentum
Versichert sind grundsätzlich immer solche Gegenstände, die sich im Eigentum des Versicherten befinden oder mit Kaufoption geleast wurden. Darüber hinaus kann aber auch fremdes Eigentum mit in den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung eingeschlossen werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn dem Versicherungsnehmer dieses fremde Eigentum zur Aufbewahrung, Reparatur, Wartung oder Pflege vorübergehend im Rahmen der versicherten betrieblichen Tätigkeit überlassen wurde. Das kann zum Beispiel für einen Computer-Reparaturservice oder ein kleines Unternehmen, das Möbelstücke restauriert, von Bedeutung sein.
Gefahr einer Unterversicherung
Wird fremdes Eigentum mitversichert, ist es ganz wichtig, dass dessen Wert bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt wird. Andernfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Das bedeutet, es ist mehr Inventar vorhanden als tatsächlich versichert ist. Im Schadenfall erstattet die Versicherung einen Schaden dann nur anteilig, auch wenn der Schaden insgesamt niedriger ist als die Versicherungssumme.
Tipp: Vermeiden lässt sich dieses Risiko, wenn der Gewerbetreibende mit seinen Auftraggebern vereinbart, dass überlassenes Eigentum weiterhin über diese selbst versichert bleibt. Falls möglich sollte die Eigenversicherung also immer Vorrang vor der Fremdversicherung haben.
Persönliche Habe der Mitarbeiter
Auch der Wert der persönlichen Habe von Betriebsmitarbeitern sollte überschlägig bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Allerdings ist diese Habe in der Inhaltsversicherung meist nur mitversichert, sofern sie sich üblicherweise am Versicherungsort befindet (zum Beispiel Bekleidung oder Taschen) und keine Entschädigung aus einer anderen Versicherung beansprucht werden kann. Wertvolle Gegenstände, die nichts mit der Ausübung der Tätigkeit zu tun haben, haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
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