GDV-Funktionäre Wolfgang Weiler (links) und Norbert Rollinger auf der Jahresmedienkonferenz im Netz © Screenshot Pfefferminzia
  • Von Andreas Harms
  • 27.01.2022 um 17:42
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Selbstverständlich kam es auch auf der Pressekonferenz des GDV zur Sprache – das Urteil des Bundesgerichtshofs zur geschlossenen Gaststätte im Lockdown. Doch anstatt Jubelstimmung zu verbreiten, übten sich zwei Funktionäre in Bescheidenheit und vorsichtiger Selbstkritik.

Sie hätten sich natürlich in dem Erfolg sonnen können. Doch das taten sie wohlweislich nicht. Stattdessen gaben sich die Funktionäre des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein bisschen mitfühlend und gar selbstkritisch, als auf der Jahresmedienkonferenz das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sprache kam.

Hintergrund: Ein Gastronom wollte Geld aus seiner Betriebsschließungsversicherung (BSV) haben, weil er im Corona-Lockdown seinen Laden schließen musste. Die Krankheit stand aber nicht in den Versicherungsbedingungen. Der Kläger zog bis vor den BGH. Der urteilte aber ebenfalls gegen ihn und stellte fest, dass die Police nicht beim Lockdown greift und der Versicherer folglich nicht zahlen muss. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das ist ein wegweisendes Urteil, das der Branche Sicherheit gibt und einige Ausgaben ersparen wird. Doch GDV-Chef Wolfgang Weiler verkniff es sich, den virtuellen Champagner herauszuholen, und sagte stattdessen: „Einige verwendete Versicherungsbedingungen waren offenbar nicht klar genug. Das hat zu unterschiedlichen Auffassungen geführt. Es sollte aber immer klar sein, was versichert ist und was nicht.“

Er wies darauf hin, dass der GDV schon im Dezember 2020 reagiert und neue unverbindliche Musterbedingungen veröffentlicht habe. Inzwischen gebe es nur noch wenige Diskussionen mit Versicherungsnehmern. Womit die Sache hinreichend klar zu sein scheine. „Ich denke, wir haben als Versicherer daraus gelernt und dafür gesorgt, dass wir Klarheit schaffen“, so Weiler.

Schon in seiner Eröffnungsrede bedauerte er, dass es so viel Streit mit Versicherern in Bezug auf geschlossene Gaststätten und Hotels gebe. „Mit den bisherigen Urteilen früherer Instanzen, die bislang unterschiedlich und überwiegend auch zu unseren Gunsten ausfallen, setzen wir uns selbstkritisch auseinander“, meinte er dazu. Der Verband könne die Enttäuschung verstehen, wenn es Versicherer ablehnen zu zahlen. Aber: „Versicherer können nur das bezahlen, was versichert ist.“

Man habe sich der Verantwortung gestellt

Norbert Rollinger ist ähnlich unterwegs: „Das ist kein Anlass, hier zu triumphieren“, sagt der Chef des Präsidialausschusses Risikoschutz für Gesellschaft und Wirtschaft (und Chef der R+V). „Wir bedauern, dass diese Unklarheiten in der Betriebsschließung bestanden haben.“

Immerhin habe die Branche im Rahmen eines früh gemachten Vergleichsvorschlags, genannt „Bayerische Lösung“, eine Milliarde Euro ausgezahlt. Damit habe sie sich der öffentlichen Verantwortung gestellt, so Rollinger weiter, „aber es ist unser Los, dass bei uns das Böse und Hinterhältige vermutet wird.“

Die streitigen Fälle würden jetzt ausgeurteilt, so Rollinger weiter: „Das tut uns leid, das fördert nicht unser Image. Aber wir haben versucht, unseren Kunden die Hand zu reichen.“

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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