- Von Juliana Demski
- 10.02.2022 um 17:14
DEVK mit neuem Rechtsschutztarif
Die DEVK hat den neuen „Clever-Tarif“ in der Rechtsschutzversicherung gestartet. Die Bedingung für Versicherte ist hier jedoch, sich im Streitfall als erstes an die DEVK zu wenden. Die Selbstbeteiligung liegt dann nur bei 150 Euro. Sollten sie die Reihenfolge nicht einhalten, erhöht sich der Eigenanteil auf 300 Euro. Kann ein Konflikt ohne anwaltliche Hilfe gelöst werden, entfällt er komplett. Ist juristischer Rat gefragt, verbindet die DEVK Betroffene mit einer auf das Thema spezialisierten Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
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Die Bayerische mit Leistungs-Updates in mehreren Bereichen
Die Bayerische hat in gleich drei Sparten an ihren Tarifen herumgewerkelt. Das Ergebnis: neue Leistungen in Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Grundfähigkeitsversicherung, beim Sterbegeld und der Altersvorsorge.
So sind in der BU nun unter anderem Schüler bereits ab 10 Jahren statt wie bisher ab 15 Jahren versicherbar. Zudem erfolgte eine Verbesserung der Nachversicherung sowie eine Erweiterung der Infektionsklausel. Außerdem wurden die Antragsfragen verbessert. Unter anderem reduzierte sich der Abfragezeitraum zu Medikamenten von fünf auf drei Jahre. Ebenfalls neu: die Dienstunfähigkeits-Absicherung für Vollzugsdienstbeamte bei Polizei, Zoll, Justizvollzug sowie für Beamte der Feuerwehr.
Und auch im Grundfähigkeitstarif „Existenzplan“ gibt es Neuerungen. Künftig bietet die Bayerische ihren Kunden drei neue Tariflinien: „Body“, „Body & Mind“ und „Body & Mind Plus“. Insbesondere einzelne Berufsgruppen können nun ganz spezielle Fähigkeiten mitversichern. Zudem erfolgt eine Nachversicherung ohne Risikoprüfung.
In der Sterbegeldversicherung hat der Versicherer die Kalkulation überarbeitet. Künftig ist die doppelte Leistung bei Unfalltod wählbar. Außerdem ist die Bayerische stolz auf die „kurze Wartezeit“ und „die altersabhängige Staffelleistung“.
Im Rahmen der Rechnungszinssenkung zum 1. Januar 2022 hat die Bayerische außerdem die Leistungen einiger Tarife in der Altersvorsorge angepasst. In der „Klassik Rente“ werden die Tarife nun ohne Todesfallleistung eingestellt und in der neuen Tarifgeneration nicht mehr angeboten. In der „Sofort-Rente“ kann der Tarif mit der Todesfallleistung Rückzahlgarantie wegen der vorgeschriebenen Absenkung des Rechnungszinses nicht mehr angeboten werden. Insofern biete die Bayerische die „Sofort-Rente“ nur noch mit Garantiezeit an.
Die „Basis-Rente Aktiv“ erhält aufgrund des Rechnungszinssenkung einen neuen Rentenfaktor. Das bedeutet, es sinken sowohl der Rentenfaktor als auch der garantierte Rentenfaktor. Zudem wird die Fondspalette bis April erweitert. Die „Riester-Rente Zukunft“ und „Plusrente Riester“ hingegen wird es künftig als Honorartarif geben.
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