Es muss ja nicht gleich Long-Covid sein: Nach sechs Wochen zahlt die Kasse Krankengeld – wenn die Voraussetzungen eingehalten sind. © picture alliance / blickwinkel/McPHOTO/BilderBox | McPHOTO/BilderBox
  • Von Andreas Harms
  • 14.02.2022 um 15:31
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Da schwingt natürlich ein bisschen Long-Covid mit. Also die Gefahr, dass Covid-19 jemanden für mehrere Wochen auf die Matratze schickt. Gleiches kann aber auch eine schwere Verletzung erledigen. Was es auch ist, die R+V erinnert daran, was in Sachen Krankschreibung wichtig ist.

Mitten in der Corona-Omikron-Welle erinnert die R+V Versicherung an einen wichtigen Hinweis: Beschäftigte sollten sich ab dem ersten Tag, an dem sie darnieder liegen, krankschreiben lassen. Wer das vergisst oder vernachlässigt, geht ein finanzielles Risiko ein, teilt das Unternehmen mit.

Es geht dabei ums Krankengeld, das die gesetzliche Kasse nach sechs Wochen Krankheit zahlt. Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zu zahlen braucht. Doch das Ersatzgeld fließt nur unter einer Voraussetzung. „Die Erkrankung muss für jeden Arbeitstag nachgewiesen sein – und zwar ohne Unterbrechung“, sagt Linda Christ von der R+V Betriebskrankenkasse. Lücken seien nur fürs Wochenende möglich, wenn also der alte Attest am Freitag endet und der neue am Montag beginnt.

Das seien übrigens Regeln ohne Ausnahme, heißt es von der R+V weiter. Selbst wenn der Arzt im Urlaub, überlastet oder einfach nicht erreichbar ist, gelte das nicht als Entschuldigung.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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