- Von Karen Schmidt
- 15.02.2022 um 13:25
In den Überlegungen um eine allgemeine Impfpflicht gibt es Vorstöße der Politik, die Krankenversicherungen – gesetzliche und private – mit einzubinden. Bei der Aufklärung gehen die Unternehmen mit, bei einer Kontrolle der Impfungen aber nicht, betonen die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband in einer gemeinsamen Erklärung. „Gesetzliche und private Krankenversicherungen unterstützen alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen“, stellen die Verbände darin zunächst klar.
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In dem Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht (SARS-CovImpfG) ist eine Pflicht der Krankenversicherungen vorgesehen, ihre Versicherten über das neue Gesetz, die Abläufe und Beratungsangebote aktiv zu informieren. Ist ok, das entspricht dem Aufklärungsauftrag, heißt es dazu von den Verbänden. Man unterstütze die Impfkampagne der Bundesregierung „nach besten Kräften“.
Schluss ist mit der Kooperation aber bei der geplanten Abfrage, Sammlung, Speicherung und gegebenenfalls Weiterleitung des individuellen Impfstatus. Das lehne man „entschieden ab“, heißt es in der Erklärung. „Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden.“ Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspreche diesem Prinzip fundamental. „Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden“, betonen die Verbände weiter.
Den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln, sei zudem nicht praktikabel. Diese Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen. Hinzu kämen die Echtheitsprüfungen für die eingereichten Nachweise. Und für Versicherte, die keine Nachweise einreichten, müssten die Daten an mehrere Hundert verschiedene Ordnungsämter gemeldet werden, geben die Verbände weiter zu bedenken.
Ditmar Gall
Vor 3 JahrenEs sollte Ausgabe der Krankenkassen sein, das mit notfallzugelassen Genpräparat auf verschwiegende udn spärliche Impfnebenschäden zu pürfen, um Belastungen der GKV fernzuhalten. >Es gibt erhebliche Meldeunterscheide Deutschland Niederlande und Österreich, Länder mit weitaus weniger Menschen haben merh Fälle gemeldet.
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Vor 3 JahrenEs sollte Ausgabe der Krankenkassen sein, das mit notfallzugelassen Genpräparat auf verschwiegende udn spärliche Impfnebenschäden zu pürfen, um Belastungen der GKV fernzuhalten. >Es gibt erhebliche Meldeunterscheide Deutschland Niederlande und Österreich, Länder mit weitaus weniger Menschen haben merh Fälle gemeldet.