- Von Karen Schmidt
- 16.02.2022 um 14:29
Ab Mittwochnacht sollen wieder schwere Sturm- und Orkanböen über Deutschland ziehen – Sturmtief „Ylenia“ steckt dahinter. Am besten bereitet man sich entsprechend vor: „Wer sein Hab und Gut rechtzeitig sichert, kann Sturmschäden vermeiden“, sagt Bianca Boss. „Kommt es dennoch zu Sachschäden, hilft der richtige Versicherungsschutz“, so die Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BdV) weiter.
Welche Versicherung greift dabei wann?
Sturmschäden sind vor allem von der Hausrat- beziehungsweise der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Sie leisten meist ab Windstärke 8 – das sind rund 63 Kilometer pro Stunde. Die Hausratversicherung umfasst dabei Schäden an Möbeln und anderen beweglichen Gegenständen.
Sturmschäden am Haus, wie beispielsweise ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein, sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Auch etwaige Folgeschäden am Gebäude sind hierüber abgesichert.
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Um sich vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutschen, Rückstau oder Erdbeben zu schützen, braucht man darüber hinaus noch eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung.
Und wie sieht’s mit dem Auto aus? „Hat man für sein Auto eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist es gegen Sturmschäden durch herabfallende Äste oder Dachziegel versichert“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Die reine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus.“
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