- Von Lorenz Klein
- 18.02.2022 um 17:05
Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte im vergangenen Mai, dass die bisherige Rentenbesteuerung, die 2005 eingeführt worden war, auf eine verfassungswidrige „Doppelbesteuerung“ hinauslaufe (wir berichteten). Die neue Bundesregierung hat daher im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rentenbesteuerung neu zu regeln.
Doch welche Alters- und Einkommensgruppen würden am stärksten von einer Reform der Rentenbesteuerung profitieren? Um das zu beantworten, hat der Finanzmathematiker Werner Siepe Berechnungen durchgeführt, über die die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagausgabe (kostenpflichtig) berichtete.
Rentenbesteuerung – mehr Gerechtigkeit, aber 90 Milliarden Euro weniger Steuern
So funktioniert die nachgelagerte Rentenbesteuerung
Jeweils bezogen auf einen Durchschnittsverdienst in Deutschland von derzeit monatlich rund 3.240 brutto profitiert demnach der Jahrgang 1975 am stärksten von einer entsprechenden Reform. Das betrifft Menschen, die in diesem Jahr 47 Jahre alt werden und 2040 in Rente gehen würden. Sie könnten sich über eine Entlastung von 12.482 Euro freuen.
Dahinter rangiert der Jahrgang 1980, also die Bundesbürger, die 2022 ihren 42. Geburtstag feiern. Hier liegt der Steuervorteil für Durchschnittsverdiener bei immerhin 9.952 Euro. Der Jahrgang 1990 mit den heute 31- oder 32-Jährigen dürfte sich hingegen nur über eine Entlastung von 2.800 Euro freuen – und ganz zum Schluss rangiert der Jahrgang 1960 mit einem Steuervorteil von nur 1.538 Euro.
Höchste Entlastung beträgt 23.522 Euro
Weiter ergab die Analyse von Werner Siepe, dass ein Topverdiener des Jahrgangs 1975 den höchsten Nutzen aus einer Rentenreform ziehen würde – sein Steuervorteil beträgt demnach 23.522 Euro. Grundsätzlich kommt der Finanzmathematiker zu dem Schluss, dass der Steuervorteil für Topverdiener jeweils etwa doppelt so hoch ausfalle wie bei Durchschnittsverdienern.
Siepe hat nach SZ-Angaben 14 Beispielfälle durchgerechnet – für Geburtsjahrgänge von 1960 bis 1990, sprich Menschen, die heute zwischen 32 und 62 Jahre alt sind. In jedem Fall wurde ein Rentenbezug von 20 Jahren unterstellt und ein Renteneintritt zum 65. Lebensjahr.
Weiter unterteilte der Finanzmathematiker seine Ergebnisse in zwei Rentner-Typen: Für einen Durchschnittsverdiener („Standardrentner“) und für einen Topverdiener („Höchstrentner“). Der Durchschnittsverdiener hat demnach derzeit monatlich rund 3.240 brutto verdient und 45 Pflichtbeitragsjahre bei der Rentenversicherung, er geht abschlagsfrei in den Ruhestand, seine Rente wird mit 25 Prozent besteuert.
Der Topverdiener bewegt sich hingegen stets oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (in Westdeutschland derzeit monatlich 7.050 Euro) und geht nach 40 Pflichtbeitragsjahren vorzeitig mit Rentenabschlägen in den Ruhestand, sein Grenzsteuersatz wird mit 30 Prozent angenommen.
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