- Von Andreas Harms
- 21.02.2022 um 14:48
Das Landgericht Frankfurt schickt den Betreiber einer Versicherungsagentur für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass er von April 2018 bis Anfang 2020 an der Börse Insiderhandel betrieb. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Die Finanzaufsicht Bafin teilt ergänzend mit, dass es die bisher höchste Haftstrafe in einem Insiderverfahren ist.
Als Insiderhandel gilt es, wenn jemand interne, also nicht öffentlich bekannte, Informationen nutzt, um an der Börse Gewinne zu erzielen. In diesem Fall bekam der Versicherungsagent die Tipps von einem Investmentbanker aus dem Hause Lazard, der regelmäßig mit Übernahmeverhandlungen zu tun hatte.
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Bedrohungen durch Insider – drei Ansätze zur Abwehr
Gerade Übernahmen sorgen meistens dafür, dass Aktienkurse kräftig ausschlagen, sobald sie bekannt werden. Zum Beispiel hatte der Lazard-Banker konkret davon Wind bekommen, dass die Finanzinvestoren Bain Capital und The Carlyle Group den Lichtspezialisten Osram schlucken wollten. Als das am 3. Juli 2019 herauskam, schloss die Osram-Aktie an der Börse etwa 18 Prozent höher als noch am Vortag.
Der ehemalige Investmentbanker bekam anderthalb Jahre auf Bewährung. Dabei half es ihm, dass er die Taten gestanden hatte. Im Gegensatz zu seinem Komplizen, der bis zuletzt alles bestritt.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, nutzte der verurteilte Versicherungsspezialist insgesamt sein Wissen in sechs Fällen. Er handelte mit Aktien und gehebelten Derivaten und setzte dabei rund 8,5 Millionen Euro ein. Seine erzielten „Taterträge“ von (berichteten) 6,4 Millionen Euro muss er abliefern.
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