Freiwillige Helfer laden Betten aus einem LKW, um eine Unterkunft für Flüchtlinge einzurichten: Unfallschutz ist bei solchen Arbeiten wichtig. © picture alliance/dpa | Sven Hoppe
  • Von Andreas Harms
  • 07.03.2022 um 15:10
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Wer sich für Flüchtlinge engagieren möchte, sollte einen wichtigen Rat beherzigen, den die Gesetzliche Unfallversicherung gibt. Sonst geht der Unfallschutz verloren.

Ehre denjenigen, die ehrenamtlich Flüchtlingen helfen. Und gerade in der aktuellen Fluchtwelle aus der Ukraine ist das wohl wichtiger denn je. Doch sollten alle Engagierten darauf achten, dass sie gegen Unfälle versichert sind. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Weshalb sie einen wichtigen Tipp parat hat: Wer helfen will, sollte das nicht auf eigene Faust tun, sondern sich zunächst an die Kommune oder eine lokale Organisation wenden. „Nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben“, teilt der Verband mit. Sollte dann etwas passieren, bekämen die Verunfallten Hilfe nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), der rechtlichen Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung.

Eine weitere Möglichkeit ist es, dass Kommunen Aufgaben an private Organisationen, zum Beispiel Vereine, übertragen. Dann sind deren Mitglieder ebenfalls gesetzlich unfallversichert.

Dass sich der Schutz auf die Tätigkeit selbst erstreckt, mag soweit klar sein. Ebenfalls abgedeckt sind aber auch die Wege dorthin und zurück. Sollte etwas passieren, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung für Behandlung und Reha und im Extremfall eine Rente.

Weitere Informationen zu möglichen Fallkonstellationen gibt es hier und hier. Einzelne Versicherungsträger äußern sich hier. Und zum Thema Flüchtlinge geht es hier entlang.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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