Für einige Rentner könnte es demnächst heißen: Zur Kasse bitte! © picture alliance / GES/Markus Gilliar
  • Von Andreas Harms
  • 29.06.2022 um 08:37
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Am 1. Juli steigen die Renten um einen prozentual rekordverdächtigen Betrag. Hält nun auch gleich der Fiskus die Steuer-Hand auf? Nicht zwangsläufig, meint die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) und zählt auf, worauf es ankommt.

Mit dem großen Schluck aus der Pulle zum 1. Juli steht für nicht wenige Rentner nun die Frage im Raum, ob sie wegen der gestiegenen Rente Steuern zahlen müssen. Der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) ist diese Sorge nicht entgangen, weshalb sie Tipps gibt, worauf Rentner achten sollten.

Demnach müssen sie eine Steuererklärung abgeben, sobald der steuerpflichtige Teil ihrer jährlichen Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigt. Dazu zählen etwa:

  • gesetzliche Rente
  • Zusatzverdienste
  • Witwen- oder Betriebsrente
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

In diesem Jahr stieg der Grundfreibetrag von 9.744 auf 10.347 Euro. Bei Eheleuten gilt das Doppelte. Im Gegenzug steigt aber auch der steuerpflichtige Anteil der Rente um einen Prozentpunkt jedes Jahr. Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss 82 Prozent versteuern. Wer heute schon seit einigen Jahren Rente bezieht, für den ist der Anteil kleiner.

Steigt das steuerpflichtige Einkommen in Summe über den Grundfreibetrag, heißt das noch lange nicht, dass dann sofort auch Steuern fällig werden. Denn wie normale Arbeitnehmer auch können auch Rentner Ausgaben absetzen. Als Beispiele nennt der VLH Versicherungsbeiträge, Medikamente, Zahnersatz, Pflege, Spenden oder Handwerker (aber nur die Arbeitskosten). Setzt man ausreichend davon an, kann das steuerpflichtige Einkommen wieder unter den Grundfreibetrag rutschen. Dann muss man auch nichts mehr an den Fiskus überweisen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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