- Von Andreas Harms
- 29.06.2022 um 10:21
Die Europäische Kommission verschiebt den Termin, an dem die Technischen Regulierungsstandards für Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Priips-RTS) in Kraft treten sollen. Wie die Bafin übermittelt, soll das nicht wie geplant am 1. Juli 2022, sondern erst am 1. Januar 2023 der Fall sein. Eine entsprechende Erklärung hat die Kommission am 24. Juni veröffentlicht.
Hintergrund: Die Abkürzung Priips steht für den englischen Begriff „Packaged Retail Investment und Insurance-based Products“. Darunter fassen die europäischen Regulatoren unter anderem Investmentfonds, kapitalbildende oder fondsgebundene Versicherungen, Strukturierte Finanzprodukte und Derivate zusammen und wollen unter anderem Anlegerinformationen vereinheitlichen. Auf sogenannten Basisinformationsblättern sollen Anbieter ihre Produkte lesbar, kurz und knapp auf maximal drei DIN-A4-Seiten beschreiben.
Die Priip-Verordnung trat 2018 in Kraft. Seitdem geht es darum, die Produktwelt weiter zu harmonisieren und die Priips-RTS festzulegen. Entsprechende Termine wurden jedoch immer wieder verschoben. So wie jetzt.
Leider ist das alles zeitlich reichlich knapp, sogar zu knapp. Denn weil der „Rechtsakt der Verschiebung“, wie es in Behördendeutsch heißt, erst 20 Tage nach Veröffentlichen in Kraft treten kann, gilt er erst für den 14. Juli. Dann hätten aber die Priips-RTS schon 14 Tage lang gelten müssen. Das ist der Kommission durchaus bewusst. Deshalb weist sie darauf hin, dass die Mitgesetzgeber mit im Boot sind und den verschobenen Termin mittragen. Und sie bittet die nationalen Behörden, dass sie „diese zeitlichen Aspekte bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben berücksichtigen“. Was die Bafin übrigens sogleich bestätigt hat.
Die neuen Priips-RTS stehen in der Delegierten Verordnung 2021/2268. In der Delegierten Verordnung 2017/653 stehen wiederum die bisherigen Vorschriften für das Priips-Basisinformationsblatt. Und die gelten nun noch bis Ende des Jahres.
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