- Von Andreas Harms
- 07.07.2022 um 15:49
Der Bund der Versicherten (BdV) hat vor dem Oberlandesgericht München gegen die Dialog Lebensversicherung, eine Tochter der Generali, gewonnen. Die Richter bestätigten ein Urteil des Münchener Landgerichts vom 28. Januar 2021, das ebenfalls zugunsten der Verbraucherschützer ausgefallen war.
In der Auseinandersetzung geht es um Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog. Den Tarif sollen Versicherte in Zusammenhang mit dem Gesundheitsprogramm „Vitality“ des Mutterkonzerns Generali abschließen. Wer dann auf die eigene Gesundheit achtet, soll mit Rabatt auf die Prämie belohnt werden. Allerdings sei laut BdV unklar, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Außerdem habe der Hinweis gefehlt, dass die Rabatte ausbleiben können, wenn die dafür nötigen Überschüsse fehlen.
Dialog stellt BU-Versicherung mit Vitality-Konzept vor
BdV nimmt „Vitality“-Tarif von Generali ins Visier
Generali weitet Vitality-Programm aus
Das Landgericht legte fest (Az.: 12 O 8721/20), dass der Versicherer seine Kunden vorerst nicht unterschiedlich behandeln darf (Pfefferminzia berichtete). Die entsprechenden Klauseln, nach denen gesundes oder weniger gesundes Verhalten die Überschussanteile erhöhen oder drücken kann, setzte es außer Kraft. Wer das Urteil lesen möchte, hier ist es.
Daraufhin hatte der Versicherer Berufung eingelegt, war damit nun aber vor dem Oberlandesgericht gescheitert. Das Urteil fiel schon Ende März, liegt aber noch nicht schriftlich vor. Eine Revision und damit den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das Gericht zugelassen. Die Geschichte könnte also noch weitergehen.
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