- Von Lorenz Klein
- 14.07.2022 um 15:57
Pfefferminzia: Eine mögliche Deckelung der Provisionen in der Lebensversicherung geistert nun schon seit vielen Jahren durch die Debatten. Und zuletzt gab es in dieser Streitfrage auch wieder Bewegung. Zuvor aber ein kurzer Rückblick: Ihr früherer Parlamentskollege Peter Weiß von der CDU sagte bei uns im Podcast im August vergangenen Jahres folgendes: „Wenn die FDP die Ampel-Koalition mit SPD und Grünen macht, dann kommt mit der FDP der Provisionsdeckel.“ Wird Peter Weiß womöglich Recht behalten?
Frank Schäffler: Nein, da hat er sich geirrt. Die FDP hat den Provisionsdeckel verhindert. Es gab natürlich Bestrebungen in den Koalitionsverhandlungen, einen Provisionsdeckel einzuführen, aber es war die FDP, die ihn dann am Ende verhindert hat – und wir werden ihn auch weiter verhindern. Wir halten das für kein geeignetes Instrument, um die Altersvorsorge zu stärken, sondern ganz im Gegenteil: Die Menschen müssen fürs Alter vorsorgen – und dafür muss es auch Unternehmen und auch Finanzdienstleister geben, die damit Geld verdienen. Das ist für uns nichts Böses, sondern das gehört zu unserem marktwirtschaftlichen System.
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„Das finde ich beschämend“
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Im Koalitionsvertrag steht in der Tat nichts über eine geplante Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung, das Thema hält sich aber weiterhin im öffentlichen Diskurs – zumal Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund davon sprach, ab Herbst einen sogenannten Provisionsrichtwert in der Lebensversicherung einzuführen. Ihr Parteikollege und Finanzausschuss-Mitglied Maximilian Mordhorst kommentierte diese Pläne Ende Mai auf einer Veranstaltung des Vermittlerverbandes BVK sehr eindeutig: „Das entscheidet nicht die Bafin, sondern das Bundesfinanzministerium. Und entsprechend wird es dazu auch keine Richtlinie geben.“ Gibt es hier also einen Dissens zwischen der Bafin und dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium?
So weit würde ich nicht gehen, aber Herr Grund ist da sicherlich etwas übers Ziel hinausgeschossen. Die Bafin hat ja Eingriffsmöglichkeiten über den Paragrafen 48 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes, wo sie individuell einschreiten kann, wenn die Pflicht einer bestmöglichen Beratung mit der Provision kollidiert – das ist aber ein individuelles Eingriffsrecht. Es darf aus unserer Sicht nicht verallgemeinert werden. Und das hat das Bundesfinanzministerium – als die Rechts- und die Fachaufsicht der Bafin – auch erklärt. Und insofern hat mein Kollege Maximilian Mordhorst sehr recht, indem er sagt: Das entscheidet nicht die Bafin, sondern das entscheidet der Gesetzgeber – und das Bundesfinanzministerium natürlich.
Provisionsrichtwert ja, Provisionsdeckel nein – kann man das so vielleicht zusammenfassen?
Nein, das kann man nicht sagen. Was die Bafin vielfach versucht, ist untergesetzlich Regelungen zu schaffen. Und was ihr nach dem Paragrafen 48 a möglich ist, ist individuell einzugreifen – also wenn sie erkennt: Bei einem Unternehmen oder bei einem Finanzdienstleister wird der Grundsatz der bestmöglichen Beratung verletzt und die falschen Anreize durch das Vergütungssystem übertrieben. Dann kann sie eingreifen, aber sie kann nicht Vorgaben machen, was Provisionshöhen betrifft – und da hat das Bundesfinanzministerium auch entsprechend eine Klarstellung abgegeben.
Sie galten immer als glühender Verfechter der Riester-Rente. Angesichts der Zinswende, die nun zumindest moderat von der EZB eingeleitet wird, schießen in der Versicherungsbranche nun die Spekulationen ins Kraut, ob Garantieprodukte möglicherweise wieder eine Renaissance erleben. Es wird mancherorts sogar von einem „Riester-Comeback“ geträumt. Ist das realistisch oder ist dieser Traum endgültig geplatzt?
Ich weiß nicht, ob ich ein glühender Verfechter der Riester-Rente war, da habe ich mich jetzt so nicht in Erinnerung. Ich halte eine Altersvorsorge und auch eine geförderte Altersvorsorge für notwendig und richtig. Die Riester-Rente ist aus meiner Sicht in vielen Bereichen zu kompliziert, man hat viele sozialpolitische Dinge hineinprojiziert – und das macht sie kompliziert und auch teuer. Und deshalb muss man – das haben wir schon in Oppositionszeiten gesagt – die Riester–Rente entschlacken und vereinfachen, indem man sie in ein Altersvorsorgekonto überführt, wo es keine Verrentungspflicht, wo es keine Beitragsgarantie mehr gibt. Diese ganzen Restriktionen waren in der Negativzins-Zeit schon hinderlich. Wenn jetzt eine leichte Zinswende kommt, würde ich mir im Übrigen nicht zu große Hoffnungen machen, was die Zinsentwicklung nach oben betrifft.
Im Kern erleben wir jetzt eine Inflationsphase, die auch durch die Verzinsung an den Kapitalmärkten nicht aufgefangen werden kann. Das Ziel ist nach meiner Auffassung, dass man eine Teilentschuldung durch Inflation bewirken will – insofern ist Altersversorgung generell notwendig, denn ansonsten verliert man ja real an Vermögenswerten. Die Riester-Rente muss also entschlackt werden und muss vereinfacht werden – und muss vor allem von ihren Restriktionen befreit werden. Und da haben wir im Koalitionsvertrag auch einen Auftrag formuliert, dass wir das machen wollen – und ich gehe davon aus, dass das auch geschehen wird.
Wenn Sie außerdem erfahren wollen, wie Frank Schäffler über die Aufregung um den vorzeitig verpufften Tankrabatt denkt, hören Sie gleich rein in die aktuelle Folge unseres kostenlosen Pfefferminzia-Podcasts „Die Woche“.
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