- Von Juliana Demski
- 14.07.2022 um 16:18
Was ist geschehen?
Eine Frau ist mit ihrem SUV der Marke BMW unterwegs. Dabei fährt sie über eine rote Ampel – und zwar 1,1 Sekunden, nachdem diese rot wurde. Zuvor hatte die Ampel zudem bereits für 3 Sekunden ein gelbes Licht gezeigt. Ein Blitzer ertappt die Frau auf frischer Tat, und so erhält sie Post aus Flensburg.
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Die Regelstrafe für dieses Vergehen im Straßenverkehr liegt laut Bußgeldkatalog bei 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Doch das war den Richtern des Bußgeldverfahrens nicht genug. Wegen der Größe ihres Fahrzeugs erhöhten sie die Strafe auf 350 Euro (Aktenzeichen 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
Die Begründung:
Der SUV der Frau stelle aufgrund seiner Beschaffenheit eine größere Gefahr für den Straßenverkehr dar. Ausschlaggebend seien hier die „kastenförmige Bauweise“ und die „erhöhte Frontpartie“, so die Richter. Dadurch stuften sie den Verstoß als gravierender und gefährlicher ein als „im Normallfall“.
Dies gelte insbesondere „unter Beachtung der Zielsetzung des Paragrafen 37 der Straßenverkehrsverordnung zu Wechsellichtzeichen, der den Schutz der querenden Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich von Lichtzeichenanlagen bei einer Kollision bezweckt“, heißt es im Urteilstext weiter. Außerdem drücken die Richter der Frau noch einen Monat Fahrverbot auf. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das ZDF widmete sich dem Fall im Rahmen eines Videobeitrags. Diesen können Sie hier nachschauen.
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