Eine durch die Hitze aufgebrochene Fahrbahn: Sogenannte Blow-ups treten oft unvermittelt auf. © picture alliance / dpa | Ingo Wagner
  • Von Juliana Demski
  • 21.07.2022 um 14:26
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Im Hochsommer sind Hitzeschäden an Straßen und Fahrzeugen keine Seltenheit. Beispiele sind hochgewölbte Straßenabschnitte oder auch Hitzerisse in Fensterscheiben, berichtet der Branchenverband GDV. Wer in solchen Fällen zahlt.

Extreme Hitze kann auch im Straßenverkehr zu Schäden führen. Ein Beispiel: sogenannte Blow-ups auf der Fahrbahn. Betroffen sind vor allem ältere Autobahnabschnitte aus Beton, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seinem Verbraucherportal „Die Versicherer“.

Diese Betonplatten dehnen sich bei extremer Hitze aus und können sich im Extremfall nach oben wölben oder gar aufreißen – eine große Gefahr für Autofahrer. Gut zu wissen: Kommt es in Folge eines Blow-ups zu einem Unfall, zahlt laut dem GDV die Vollkaskoversicherung. Sie ersetzt Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel auch die Schäden nach einem selbst verursachten Crash. Glasschäden sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Unter Umständen könnte auch die Straßenmeisterei für Schäden durch Blow-ups haften. „Dafür müssten der Straßenmeisterei aber Versäumnisse in ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nachgewiesen werden“, ergänzt der Verband. Und in der Regel lägen hier die Hürden für betroffene Autofahrer „sehr hoch“.

Wichtig: Wer Hitzeschäden etwa in Form von Blow-ups auf der Autobahn entdeckt, sollte unbedingt die Polizei unter dem Notruf 110 benachrichtigen, schreibt der GDV weiter. Diese könne dann den betroffenen Abschnitt sperren.

Schäden am Auto

Extreme Hitze, wie wir sie in Deutschland in den vergangenen Tagen erlebt haben, kann aber auch zu direkten Schäden an Fahrzeugen führen – beispielsweise in Form von Hitzerissen in Fensterscheiben. Hier zahlen sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung. Anders als Lackschäden, die nur bei Unfällen versichert sind, umfassen die Teil- und die Vollkaskoversicherung den Glasbruch.

Aber auch Autoteile können zu Schaden kommen – und sogar schmelzen. Das kommt laut dem GDV zwar selten vor, sei aber trotzdem zu erwähnen. Denn: In solch einem Fall besteht keinerlei Versicherungsschutz. „Dies ist kein Unfallschaden und deshalb nicht versichert“, klärt der Verband auf.

Kreislaufprobleme

Hohe Temperaturen machen vielen Menschen auch körperlich zu schaffen. Kreislaufprobleme können plötzlich und somit auch am Steuer auftreten. Gut zu wissen: Sollte so ein Unfall passieren, zahlt die Kfz-Haftpflicht für den Schaden des Unfallgegners. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Auto. Trotzdem gilt: Wer anfällig ist oder sich nicht gut fühlt, hat hinter dem Lenkrad nichts zu suchen und sollte lieber den Zug, Bus oder ein Taxi nehmen.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content