- Von Juliana Demski
- 27.07.2022 um 15:16
Allianz öffnet bKV-Budgettarife für ganze Familie
Versicherte in einem arbeitgeberfinanzierten Budgettarif der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Allianz können ab sofort auch ihre Familien auf eigene Kosten über ein Gesundheitsbudget absichern. Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) bietet hier ergänzend für Familienangehörige die neuen Budgetpakete „MeinGesundheitsBudget E“, „MeinGesundheitsBudget Plus E“ und „MeinGesundheitsBudget Best E“ an. Das „E“ steht dabei für „Einzelversicherung“. Möglich sind fünf Budgetstufen zwischen 300 und 1.500 Euro.
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Gut zu wissen: Es gibt ein sechsmonatiges Öffnungsfenster. Schließen bKV-Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihres eigenen bKV-Vertrags für ihre Familienmitglieder einen Budget-E-Tarif ab, entfällt für die Angehörigen die Gesundheitsprüfung und sie erhalten garantiert Versicherungsschutz. Auch laufende und angeratene Behandlungen sind vom ersten Tag an mitversichert. Nur für die Absicherung von Zahnersatzleistungen außerhalb des Budgets sind Angaben zu fehlenden Zähnen und angeratenen Behandlungen notwendig.
Die Leistungen der Budget-E-Pakete entsprechen denen der arbeitgeberfinanzierten Budgetpakete. Sie umfassen immer Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge, Behandlungen beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Sehhilfen einschließlich operativer Korrekturen der Sehschärfe sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel inklusive der gesetzlichen Zuzahlungen. Darüber hinaus kommt die Versicherung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr für kieferorthopädische Leistungen auf.
Unterschiede gibt es bei der Erstattung von Zahnersatzleistungen: Im Plus- und Best-Paket belasten diese nicht das Budget, sondern werden, inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zu 70 Prozent (Plus) beziehungsweise zu 90 Prozent (Best) von der APKV übernommen.
Allianz stellt Zahnschutzportfolio neu auf
Auch an ihrem Zahnzusatzangebot hat die APKV geschraubt. Ab sofort ersetzen die drei Komplettpakete „MeinZahnschutz 75, 90 und 100“ die bisherige Tarifwelt. Sie sind mit und ohne Alterungsrückstellungen erhältlich.
Die Leistungen im Überblick:
- Kosten für die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe erstattet die APKV vollständig bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Deckelungen der früheren Tarife der APKV entfallen.
- Zahnbehandlungen erstattet die APKV ebenfalls zu 100 Prozent ohne Deckelungen – inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Verwendet der Zahnarzt bei der Behandlung Akupunktur, Lachgas, Hypnose oder andere Betäubungen, um Patienten Angst und Schmerzen zu nehmen, übernimmt das die APKV.
- Zahn-Bleaching ist in allen Tarifen enthalten: Die APKV stellt hierfür alle zwei Jahre bis zu 150 Euro bereit.
Unterschiede zwischen den Tarifen gibt es bei Zahnersatz wie Kronen, Implantaten und Inlays sowie bei Aufbissschienen. Kunden können zwischen 75-, 90- und 100- prozentiger Übernahme der Kosten wählen (inklusive Leistungen der GKV). Die Quoten gelten dann auch für die Kieferorthopädie. Der Maximalumfang bei der Kieferorthopädie liegt bei bis zu 3.000 Euro.
Der Versicherungsschutz greift ohne Wartezeiten ab dem ersten Tag. Die Erstattungsobergrenzen entfallen bei allen Tarifen nach drei Jahren. Besonderer Vorteil dabei: Das erste Jahr wird als Rumpfjahr gezählt. Das bedeutet: Ganz gleich, wann man abschließt, am Jahresende gilt man bereits als ein Jahr lang versichert.
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